Es ist nicht wirklich eine Neuigkeit, dass die Finanzminister
der Europäischen Union die Schlinge um Steuerhinterzieher immer
enger ziehen. Bereits am 3. Juni 2003 haben sie einen Kompromiss
zur Zinsbesteuerung beschlossen. Danach wird sich aller Voraussicht
nach ab 1. Januar 2005 Entscheidendes ändern: Die Banken in
Deutschland und Spanien sowie zehn weitere Mitgliedsstaaten geben
den Finanzämtern der Heimatländer Auskunft über die Identität der
Kontoinhaber und Kapitalerträge.
Wie Hans von Rotenhan, in Palma niedergelassener Rechtsanwalt,
erklärt, bedeutet dies vor allem für diejenigen Ungemach, die
bislang nicht ihr gesamtes Einkommen versteuert haben. Wer etwa in
Deutschland steuerpflichtig ist, konnte in Spanien Konten führen,
ohne dass der Fiskus davon etwas mitbekam. Das ist bald vorbei.
„Und wenn die Existenz eines Kontos erst mal bekannt ist, ist es
ein Leichtes, Informationen über Kapitalflüsse herauszufinden”,
warnt der Jurist. Der gläserne Bankkunde, ein Traum für Finanzämter
und ein Albtraum für kreative Steuerzahler, ist aber kein
unabwendbares Schicksal.
Denn es gibt drei Länder, nämlich Österreich, Luxemburg und
Belgien, in denen die Kreditinstitute die Identität ihrer Kunden
nicht preisgeben. Dafür wird auf Erträge eine anonyme Quellensteuer
erhoben.
Wie soll man nun Schwarzgeld auf ein solches Konto bringen? Der
Grenzübertritt mit Bargeld ist ob möglicher Kontrollen riskant –
außer im Kleinen Walsertal. Das ist österreichisches Hoheitsgebiet,
gehört aber wirtschaftlich und zolltechnisch zu Deutschland, weil
es nur von dort aus zugänglich ist. Hier kann man also gefahrlos
ein Konto mit Bargeld füllen. Wie Roland Jauch, Leiter Private
Banking bei der Raiffeisenbank Kleinwalstertal AG, erklärt, kann
man sich auch auf Mallorca entsprechend beraten lassen. Es gibt
zahlreiche Ausnahmen, die von der EU-Quellensteuer nicht berührt
werden.
Wer in Spanien steuerpflichtig ist, aber in Deutschland Konten
unterhält, muss ebenfalls davon ausgehen, dass die Informationen an
den hiesigen Fiskus gelangen. Deutsche Residenten sollten im
Einzelfall prüfen, ob ihre Bank weiß, dass sie in Spanien den
Hauptwohnsitz haben, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen.
Hans von Rotenhan empfiehlt auf jeden Fall, im Zweifel
entsprechende Konten vor dem 1. Januar aufzulösen.
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