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Es ist nicht wirklich eine Neuigkeit, dass die Finanzminister der Europäischen Union die Schlinge um Steuerhinterzieher immer enger ziehen. Bereits am 3. Juni 2003 haben sie einen Kompromiss zur Zinsbesteuerung beschlossen. Danach wird sich aller Voraussicht nach ab 1. Januar 2005 Entscheidendes ändern: Die Banken in Deutschland und Spanien sowie zehn weitere Mitgliedsstaaten geben den Finanzämtern der Heimatländer Auskunft über die Identität der Kontoinhaber und Kapitalerträge.

Wie Hans von Rotenhan, in Palma niedergelassener Rechtsanwalt, erklärt, bedeutet dies vor allem für diejenigen Ungemach, die bislang nicht ihr gesamtes Einkommen versteuert haben. Wer etwa in Deutschland steuerpflichtig ist, konnte in Spanien Konten führen, ohne dass der Fiskus davon etwas mitbekam. Das ist bald vorbei.

„Und wenn die Existenz eines Kontos erst mal bekannt ist, ist es ein Leichtes, Informationen über Kapitalflüsse herauszufinden”, warnt der Jurist. Der gläserne Bankkunde, ein Traum für Finanzämter und ein Albtraum für kreative Steuerzahler, ist aber kein unabwendbares Schicksal.

Denn es gibt drei Länder, nämlich Österreich, Luxemburg und Belgien, in denen die Kreditinstitute die Identität ihrer Kunden nicht preisgeben. Dafür wird auf Erträge eine anonyme Quellensteuer erhoben.

Wie soll man nun Schwarzgeld auf ein solches Konto bringen? Der Grenzübertritt mit Bargeld ist ob möglicher Kontrollen riskant – außer im Kleinen Walsertal. Das ist österreichisches Hoheitsgebiet, gehört aber wirtschaftlich und zolltechnisch zu Deutschland, weil es nur von dort aus zugänglich ist. Hier kann man also gefahrlos ein Konto mit Bargeld füllen. Wie Roland Jauch, Leiter Private Banking bei der Raiffeisenbank Kleinwalstertal AG, erklärt, kann man sich auch auf Mallorca entsprechend beraten lassen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die von der EU-Quellensteuer nicht berührt werden.

Wer in Spanien steuerpflichtig ist, aber in Deutschland Konten unterhält, muss ebenfalls davon ausgehen, dass die Informationen an den hiesigen Fiskus gelangen. Deutsche Residenten sollten im Einzelfall prüfen, ob ihre Bank weiß, dass sie in Spanien den Hauptwohnsitz haben, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen.

Hans von Rotenhan empfiehlt auf jeden Fall, im Zweifel entsprechende Konten vor dem 1. Januar aufzulösen.