Die Saga um Boris Beckers Finca in Artà geht weiter. Im neuesten
Kapitel hat die Gemeinde dem ehemaligen Tennisprofi einen
Bußgeldbescheid in Höhe von 214.193 Euro zugestellt, weil sein Bau
um 487 Quadratmeter zu groß ausgefallen war. Dazu muss der
Bauträger, Status Artà SL, nach Bescheid des Rathauses 856.772 Euro
berappen, die Architektin Gabriela Kalcenic 428.386 Euro.
Der Ex-Wimbledon-Gewinner hat gegen den Bescheid sogleich
Einspruch eingelegt. Und zwar aus zwei Gründen. Zum einen ist er
der Auffassung, dass im vergangenen Jahr die Gemeinde den Anspruch
auf Bußgeld bereits hat verjähren lassen. Ein Bescheid war im
Behörden-Dickicht zwischen Artà und mallorquinischem Inselrat
hängen geblieben. Zum anderen findet er die Höhe des Bußgeldes,
wenn es denn noch erhoben werden sollte, ungerechtfertigt. Die
Gemeinde will von ihm 50 Prozent des geschätzten Wertes des zu viel
Erbauten, ein Satz, der laut Gesetz nur für schwere Fälle gelte. Da
er nicht vorsätzlich und zur Bereicherung gehandelt habe, sei ein
Satz von fünf Prozent, also 21.419'45 Euro angebracht.
Wie auch immer die Gemeinde (und möglicherweise später die
Gerichte) entscheiden werden, Beckers „Schuld” besteht maximal
darin, dass er sich bei seinem Finca-Bau hat schlecht beraten
lassen. 1997 hat er Son Coll gekauft, auf dem Anwesen stand eine
Finca in ruinösem Zustand, deren Fläche offiziell 314'83
Quadratmeter betrug. Das Grundstück bestand aus vier Parzellen,
insgesamt etwa zwölf Hektar. Da es sich um ein
Landschaftsschutzgebiet handelt, hätte er auf jeder dieser
Parzellen je ein Wohnhaus mit 500 Quadratmeter Wohnfläche bauen
können.
Der Star wollte jedoch nur ein Haus, das aber gerne ein bisschen
größer. Da es unter Umweltgesichtspunkten Sinn macht, statt vier
Häusern mit zusammen 2000 Quadratmetern nur eines mit 1000 zu bauen
– schließlich fällt auch die Infrastruktur bestehend aus Zufahrten,
Kanalisation und Stromversorgung kleiner aus, und die Landschaft
wird weniger zersiedelt – kam man auf die Idee, die vier Parzellen
untrennbar zusammenzulegen.
Die Gemeinde Artà änderte dazu extra ihre Raumordnungspläne.
Beckers Berater und die Gemeinde erweckten offensichtlich den
Eindruck, dass die endgültige Genehmigung vom mallorquinischen
Inselrat erfolgen müsse, der die Möglichkeit habe, Ausnahmen zu
machen.
Doch hier wurde Becker wohl falsch beraten. Denn der Inselrat
kann zwar Ausnahmegenehmigungen erteilen, doch tut er das nie bei
Wohnraum. Der Ausnahme-Passus steht nur im Gesetz, um
beispielsweise den Bau eines Getreidesilos zu ermöglichen, der aus
technischen Gründen höher sein muss, als die Vorschriften
eigentlich erlauben.
Davon hatte Boris Becker keine Ahnung, als er die Finca auf
genau 987'67 Quadratmeter Wohnfläche ausbauen ließ. Im Mai 2001
erließ die Gemeinde prompt einen Baustopp. Nachdem Beckers
Einspruch vom Inselrat abgeschmettert worden war, wurde von der
Gemeinde das Verfahren wieder aufgenommen und ein Bußgeld von gut
213.000 Euro festgelegt, seinerzeit lag der Schätzwert noch bei
genau 426.718'59 Euro.
Trotz aller Misslichkeiten hat sich Boris Becker nicht davon
abbringen lassen, den Bau zu legalisieren. Dem Vernehmen nach
stehen die Rückbauarbeiten kurz vor dem Abschluss.
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