Promis, die Häuser auf Mallorca haben, müssen sich damit
abfinden, dass die Anwesen aus der Luft fotografiert werden und in
deutschen Medien zu sehen sind. Das ist die Konsequenz eines
Urteils, das der Bundesgerichtshof (BGH) Dienstag gefällt hat.
Es ging um Fotos der Häuser der Moderatorinnen Sabine
Christiansen und Alida Gundlach, die der Hamburger Fotograf Peter
Sylent aus einem Helikopter geschossen hatte. Das Urteil wäre auch
nicht anders ausgefallen, wenn sich die Häuser in Deutschland
befunden hätten, in diesem konkreten Fall ging es aber um die
Mallorca-Domizile. Der Rechtsstreit entbrannte 1999, nachdem die
TV-Zeitschrift „TV Movie” die Bilder im Rahmen einer Story mit dem
Namen „Star Guide Mallorca” veröffentlicht hatte.
Damals erwirkten die TV-Ladys zusammen mit Moderatorin Ulla Kock
am Brink und Filmproduzentin Regina Ziegler, beide ebenfalls
betroffen, eine einstweilige Verfügung. Der Rechtsstreit ging über
mehrere Instanzen. Nachdem Berliner Land- und Kammergericht eine
möglicherweise durch die Aufnahmen verletzte Privatsphäre der
Medienschaffenden höher ansiedelten als das Informationsbedürfnis
der Öffentlichkeit, dreht der Bundesgerichtshof den Spieß nun
um.
Das freut Peter Sylent. „Bis das Urteil schriftlich vorliegt,
werden noch einige Wochen vergehen. Aber ich bin ganz zufrieden mit
der Beurteilung. Ich habe in den letzten vier Jahren fast nichts
anderes gemacht, als um die Pressefreiheit gekämpft. Das hat mich
irrsinnig viel Geld gekostet, ich musste auch zwei Mitarbeiter
entlassen”, meint der Fotograf gegenüber MM.
Sylent beklagt nicht nur einen Berg von bisher aufgelaufenen
Prozesskosten. Er konnte in dieser Zeit auch keine Luftbilder von
Promihäusern verkaufen – etwas, worauf sich „Sylent-Press”
spezialisiert hatte. Derzeit lasse er ein Wirtschaftsgutachten
erstellen, aus dem hervor geht, welche Verluste ihm entstanden
sind. Der Agentur-Chef denkt an eine Schadenersatzklage gegen
Christiansen und beziffert seine Ausfälle auf „mit Sicherheit in
sechsstelliger Höhe”.
Außerdem will Sylent schon bald wieder im Hubschrauber
aufsteigen und knipsen, damit die Fans einen Eindruck bekommen, wie
ihre Lieblinge wohnen. Sich unberechtigt Zugang zu Häusern und
Grundstücken zu beschaffen, lehnt der Fotograf ab. Mit Fotos aus
der Luft hat er keine Probleme. „Wenn das nicht erlaubt wäre,
dürfte man bald auch nicht mehr sagen, was für ein Auto ein Promi
fährt, oder welche Farbe sein Anzug hat.” Auch auf Mallorca will
Sylent wieder aktiv werden, im Oktober hat er bereits auf der Insel
recherchiert. „Ich bin schneller da, als manchen Leuten vielleicht
lieb ist. Der Helikopter steht schon bereit ...” Insgesamt 76
Mallorca-Objekte befinden sich im Moment, so Sylent, auf seiner
Liste.
Während der BGH in Sachen Luftbilder zugunsten von Sylent
entschied, rechtfertigt der Verweis auf die Pressefreiheit nicht
die Veröffentlichung einer genauen Wegstrecke zu den Promi-Anwesen,
wie ausdrücklich betont wird. Das stellt für den Fotografen kein
Problem dar. Die betreffende Wegbeschreibung zu Gundlach habe seine
Agentur nur zur Information der Redaktion geliefert, sie sei nicht
zur Veröffentlichung gedacht gewesen.
Im Hause Gundlach nahm man die Entscheidung mit Bestürzung auf.
Burkhard Gundlach, Ehemann der Moderatorin, erfuhr durch einen
MM-Anruf von dem Urteil. „Im Grunde ist das ein Skandal. Es ging ja
nicht nur um die Luftbilder, sondern auch darum, wie diese
entstanden sind. 45 Minuten kreiste ein Hubschrauber über unserer
Finca. Wenn das keine Beeinträchtigung unserer Privatsphäre
darstellt, dann weiß ich auch nicht ...”
Zunächst scheint die Entscheidung endgültig. Doch möglicherweise
beschäftigt sich noch das Bundesverfassungsgericht mit der
Luftbild-Frage. Sylent hat die obersten deutschen Richter im Jahr
2000 angerufen, konkret geht es um die Bilder von Regina Ziegler
und Ulla Kock am Brink, die das betreffende Haus – wie auch
Christiansen – inzwischen verkauft hat. Noch ist nicht entschieden,
ob die Anträge zur Verhandlung zugelassen werden.
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