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Promis, die Häuser auf Mallorca haben, müssen sich damit abfinden, dass die Anwesen aus der Luft fotografiert werden und in deutschen Medien zu sehen sind. Das ist die Konsequenz eines Urteils, das der Bundesgerichtshof (BGH) Dienstag gefällt hat.

Es ging um Fotos der Häuser der Moderatorinnen Sabine Christiansen und Alida Gundlach, die der Hamburger Fotograf Peter Sylent aus einem Helikopter geschossen hatte. Das Urteil wäre auch nicht anders ausgefallen, wenn sich die Häuser in Deutschland befunden hätten, in diesem konkreten Fall ging es aber um die Mallorca-Domizile. Der Rechtsstreit entbrannte 1999, nachdem die TV-Zeitschrift „TV Movie” die Bilder im Rahmen einer Story mit dem Namen „Star Guide Mallorca” veröffentlicht hatte.

Damals erwirkten die TV-Ladys zusammen mit Moderatorin Ulla Kock am Brink und Filmproduzentin Regina Ziegler, beide ebenfalls betroffen, eine einstweilige Verfügung. Der Rechtsstreit ging über mehrere Instanzen. Nachdem Berliner Land- und Kammergericht eine möglicherweise durch die Aufnahmen verletzte Privatsphäre der Medienschaffenden höher ansiedelten als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, dreht der Bundesgerichtshof den Spieß nun um.

Das freut Peter Sylent. „Bis das Urteil schriftlich vorliegt, werden noch einige Wochen vergehen. Aber ich bin ganz zufrieden mit der Beurteilung. Ich habe in den letzten vier Jahren fast nichts anderes gemacht, als um die Pressefreiheit gekämpft. Das hat mich irrsinnig viel Geld gekostet, ich musste auch zwei Mitarbeiter entlassen”, meint der Fotograf gegenüber MM.

Sylent beklagt nicht nur einen Berg von bisher aufgelaufenen Prozesskosten. Er konnte in dieser Zeit auch keine Luftbilder von Promihäusern verkaufen – etwas, worauf sich „Sylent-Press” spezialisiert hatte. Derzeit lasse er ein Wirtschaftsgutachten erstellen, aus dem hervor geht, welche Verluste ihm entstanden sind. Der Agentur-Chef denkt an eine Schadenersatzklage gegen Christiansen und beziffert seine Ausfälle auf „mit Sicherheit in sechsstelliger Höhe”.

Außerdem will Sylent schon bald wieder im Hubschrauber aufsteigen und knipsen, damit die Fans einen Eindruck bekommen, wie ihre Lieblinge wohnen. Sich unberechtigt Zugang zu Häusern und Grundstücken zu beschaffen, lehnt der Fotograf ab. Mit Fotos aus der Luft hat er keine Probleme. „Wenn das nicht erlaubt wäre, dürfte man bald auch nicht mehr sagen, was für ein Auto ein Promi fährt, oder welche Farbe sein Anzug hat.” Auch auf Mallorca will Sylent wieder aktiv werden, im Oktober hat er bereits auf der Insel recherchiert. „Ich bin schneller da, als manchen Leuten vielleicht lieb ist. Der Helikopter steht schon bereit ...” Insgesamt 76 Mallorca-Objekte befinden sich im Moment, so Sylent, auf seiner Liste.

Während der BGH in Sachen Luftbilder zugunsten von Sylent entschied, rechtfertigt der Verweis auf die Pressefreiheit nicht die Veröffentlichung einer genauen Wegstrecke zu den Promi-Anwesen, wie ausdrücklich betont wird. Das stellt für den Fotografen kein Problem dar. Die betreffende Wegbeschreibung zu Gundlach habe seine Agentur nur zur Information der Redaktion geliefert, sie sei nicht zur Veröffentlichung gedacht gewesen.

Im Hause Gundlach nahm man die Entscheidung mit Bestürzung auf. Burkhard Gundlach, Ehemann der Moderatorin, erfuhr durch einen MM-Anruf von dem Urteil. „Im Grunde ist das ein Skandal. Es ging ja nicht nur um die Luftbilder, sondern auch darum, wie diese entstanden sind. 45 Minuten kreiste ein Hubschrauber über unserer Finca. Wenn das keine Beeinträchtigung unserer Privatsphäre darstellt, dann weiß ich auch nicht ...”

Zunächst scheint die Entscheidung endgültig. Doch möglicherweise beschäftigt sich noch das Bundesverfassungsgericht mit der Luftbild-Frage. Sylent hat die obersten deutschen Richter im Jahr 2000 angerufen, konkret geht es um die Bilder von Regina Ziegler und Ulla Kock am Brink, die das betreffende Haus – wie auch Christiansen – inzwischen verkauft hat. Noch ist nicht entschieden, ob die Anträge zur Verhandlung zugelassen werden.