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Es ist allgemein bekannt, dass auf Mallorca Millionen D-Mark Schwarzgeld gelandet sind. Insbesondere vor der Einführung des Euro haben viele Hinterzieher hier reichlich Bargeld-Bestände untergebracht. Demnächst soll es in Deutschland die Möglichkeit geben, dieses Schwarzgeld nachträglich und völlig legal zu waschen. Die so genannte Steueramnestie ist am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet worden und fällt deutlich großzügiger aus, als in vorigen Entwürfen geplant war.

Wie Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, gegenüber MM erläutert, können mit Wirkung vom 1. Januar 2004 bis zum 1. April 2005 „bisher unentdeckte Steuerhinterzieher sich durch die Abgabe einer ,strafbefreienden Erklärung' gegenüber dem Finanzamt bekennen und Straffreiheit erlangen”. Die hinterzogenen Einkünfte aus den Jahren 1992 bis 2002 müssen zwar nachversteuert werden, aber der Fiskus „gewährt großzügig reduzierte Pauschalen”, außerdem gibt es hohe Freibeträge.

Wie Korts erklärt, beträgt der Satz lediglich 25 Prozent, wenn man sich bis zum Silvestertag 2004 bekennt, meldet man sich bis zum 31. März 2005, sind es 35 Prozent. Danach läuft die Amnestieregelung aus. Darüber hinaus wird bei hinterzogener Einkommens– und Körperschaftssteuer der pauschale Steuersatz nur auf 60 Prozent der Summe angewendet, eine weitere spürbare Erleichterung. Bei der Gewerbesteuer sind es zehn, bei der Umsatzsteuer 30 und bei der Erbschafts– und Schenkungssteuer 20 Prozent, auf die die zu versteuernde Summe reduziert wird.

Wichtig: Wer die Steueramnestie in Anspruch nimmt, entledigt sich damit sämtlicher Ansprüche des Staates, auch etwaiger nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge, wie Korts betont. Der Gesetzesentwurf sieht ein „Verwertungsverbot” vor, dass alle Gesetze umfasst, etwa die zur illegalen Beschäftigung oder zur Geldwäsche. (blu)