Es ist allgemein bekannt, dass auf Mallorca Millionen D-Mark
Schwarzgeld gelandet sind. Insbesondere vor der Einführung des Euro
haben viele Hinterzieher hier reichlich Bargeld-Bestände
untergebracht. Demnächst soll es in Deutschland die Möglichkeit
geben, dieses Schwarzgeld nachträglich und völlig legal zu waschen.
Die so genannte Steueramnestie ist am Mittwoch vom Bundeskabinett
verabschiedet worden und fällt deutlich großzügiger aus, als in
vorigen Entwürfen geplant war.
Wie Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln,
gegenüber MM erläutert, können mit Wirkung vom 1. Januar
2004 bis zum 1. April 2005 „bisher unentdeckte Steuerhinterzieher
sich durch die Abgabe einer ,strafbefreienden Erklärung' gegenüber
dem Finanzamt bekennen und Straffreiheit erlangen”. Die
hinterzogenen Einkünfte aus den Jahren 1992 bis 2002 müssen zwar
nachversteuert werden, aber der Fiskus „gewährt großzügig
reduzierte Pauschalen”, außerdem gibt es hohe Freibeträge.
Wie Korts erklärt, beträgt der Satz lediglich 25 Prozent, wenn
man sich bis zum Silvestertag 2004 bekennt, meldet man sich bis zum
31. März 2005, sind es 35 Prozent. Danach läuft die
Amnestieregelung aus. Darüber hinaus wird bei hinterzogener
Einkommens– und Körperschaftssteuer der pauschale Steuersatz nur
auf 60 Prozent der Summe angewendet, eine weitere spürbare
Erleichterung. Bei der Gewerbesteuer sind es zehn, bei der
Umsatzsteuer 30 und bei der Erbschafts– und Schenkungssteuer 20
Prozent, auf die die zu versteuernde Summe reduziert wird.
Wichtig: Wer die Steueramnestie in Anspruch nimmt, entledigt
sich damit sämtlicher Ansprüche des Staates, auch etwaiger nicht
gezahlter Sozialversicherungsbeiträge, wie Korts betont. Der
Gesetzesentwurf sieht ein „Verwertungsverbot” vor, dass alle
Gesetze umfasst, etwa die zur illegalen Beschäftigung oder zur
Geldwäsche. (blu)
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