Im Rechtsstreit mit Christoph Daum um eine Immobilienprovision
ist der mallorquinische Makler Jaime Fernández Abad auch in zweiter
Instanz gescheitert. Das Gericht in Palma bestätigte ein Urteil vom
14. November 2000, das die Klage Fernández'abgelehnt hatte. „Wir
sehen uns in unserer Integrität ein weiteres Mal bestätigt”, sagte
Daums Geschäftspartner Rolf Lövenich MM auf Anfrage.
Fernández hatte die von Daum und Lövenich geführte
Immobilienfirma Dalokama auf Zahlung einer Courtage in Höhe von
knapp 361.000 Mark verklagt. Der Rechtsstreit bezieht sich auf die
Zeit Ende 1997, als Daum, seine Lebenspartnerin Angelica Camm und
Lövenich den Kauf der ehemaligen Time-Sharing-Anlage Sea Green in
die Wege leiteten und Kontakt mit dem Verkäufer, einer
Banesto-Immobilientochter, aufnahmen.
Fernández will dabei als Vermittler aktiv geworden sein, was die
Gegenseite bestreitet. Auch vor zweiter Instanz gelang es Fernández
nicht, das Gericht von seinen angeblichen Ansprüchen zu überzeugen.
Tatsächlich konnte Fernández keine schriftliche Vereinbarung
vorlegen, wie sie in so einem Fall notwendig gewesen wäre. Lövenich
nannte die Entscheidung einen Erfolg. „Wir haben auf die
Rechtsprechung vertraut.”
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