Nun ist es rechtskräftig: Andreas Okulus hat die Mallorquinerin
María del Carmen del Salto vergewaltigt und ermordet und muss für
diese Tat eine lebenslängliche Haftstrafe verbüßen. Nach dem
Schuldspruch des Hamburger Landgerichts vom 13. Oktober 2000 hat
der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs per Beschluss vom 24.
April die Revision Okulus' als unbegründet verworfen, wie der
Anwalt der Familie des Opfers, Peter Hardtmann, mitteilte.
Die Mallorquinerin war am 22. Mai 1999 nach einem Kneipenabend
mit Kolleginnen spurlos verschwunden. Direkt danach verließ Okulus
fluchtartig Mallorca. Der heute 35-Jährige wird am 26. Juli
festgenommen, weil er zuletzt mit der lebenden Maria del Carmen
gesehen worden war, und kurz darauf wieder auf freien Fuß gesetzt.
Als am 3. November bei S'Illot ihre stark verweste Leiche gefunden
wird, verhaftet die Polizei den Feuerwehrmann am 5. November
erneut. Der aufsehenerregende Indizienprozess vor dem Hamburger
Landgericht begann am 6. Juni.
Die Familie des Opfers hat die Nachricht von der abgewiesenen
Revision mit großer Genugtuung aufgenommen. Gracia Fajardo, María
del Carmens Mutter, sagt: „Das bringt mir zwar meine Tochter nicht
wieder zurück. Aber wenigstens haben wir jetzt die Gewissheit, dass
derjenige, der dafür verantwortlich ist, mindestens 15 Jahre im
Gefängnis verrottet.”
Okulus´ Verteidiger Ernst Medecke findet das Urteil „derartig
skandalös, dass wir das so nicht hinnehmen werden”. Man überlege,
eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Seinem Mandanten sei das
Grundrecht auf ein faires Verfahren nicht zugebilligt worden.
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