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Nun ist es rechtskräftig: Andreas Okulus hat die Mallorquinerin María del Carmen del Salto vergewaltigt und ermordet und muss für diese Tat eine lebenslängliche Haftstrafe verbüßen. Nach dem Schuldspruch des Hamburger Landgerichts vom 13. Oktober 2000 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs per Beschluss vom 24. April die Revision Okulus' als unbegründet verworfen, wie der Anwalt der Familie des Opfers, Peter Hardtmann, mitteilte.

Die Mallorquinerin war am 22. Mai 1999 nach einem Kneipenabend mit Kolleginnen spurlos verschwunden. Direkt danach verließ Okulus fluchtartig Mallorca. Der heute 35-Jährige wird am 26. Juli festgenommen, weil er zuletzt mit der lebenden Maria del Carmen gesehen worden war, und kurz darauf wieder auf freien Fuß gesetzt. Als am 3. November bei S'Illot ihre stark verweste Leiche gefunden wird, verhaftet die Polizei den Feuerwehrmann am 5. November erneut. Der aufsehenerregende Indizienprozess vor dem Hamburger Landgericht begann am 6. Juni.

Die Familie des Opfers hat die Nachricht von der abgewiesenen Revision mit großer Genugtuung aufgenommen. Gracia Fajardo, María del Carmens Mutter, sagt: „Das bringt mir zwar meine Tochter nicht wieder zurück. Aber wenigstens haben wir jetzt die Gewissheit, dass derjenige, der dafür verantwortlich ist, mindestens 15 Jahre im Gefängnis verrottet.”

Okulus´ Verteidiger Ernst Medecke findet das Urteil „derartig skandalös, dass wir das so nicht hinnehmen werden”. Man überlege, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Seinem Mandanten sei das Grundrecht auf ein faires Verfahren nicht zugebilligt worden.