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Eigentlich ist es keine Frage: Steuerhinterziehung ist illegal. In Deutschland, aber auch in Spanien. Warum ist aber das vorsätzliche Vorbeischleusen von Geld am Fiskus nicht nur in diesen Ländern ein so beliebter Volkssport? „Weil die Steuern in dieser Höhe ungerecht sind”, meint ein Anwalt, „und die Bürger sozusagen die Belastung selbständig auf ein erträgliches Maß reduzieren”. Ein Kollege des Juristen findet, dass die Steuern „in Deutschland auf dem Papier extrem gerecht sind, das System aber sehr kompliziert, so dass viele Sonderregelungen möglich sind, was es wieder ungerecht macht”. Deswegen zahle ein Weltkonzern wie Siemens „in Deutschland praktisch keine Steuern, weil sie die wegverhandeln können”, formuliert er überspitzt. In Spanien dagegen seien viele Steuern im Prinzip ungerecht – zum Beispiel die Erbschaftssteuern – dafür kommt man (legal) praktisch nicht um sie herum. Das sei in gewisser Weise wieder gerechter, weil sie jeder zahlt.

Das finden freilich nicht alle. Das Risiko der Steuerhinterziehung hält sich dabei in Spanien durchaus im Rahmen. „Die Grenze, bei der Steuerhinterziehung zur Straftat wird, liegt bei 15 Millionen Pesetas (176.000 Mark), bis dahin handelt es sich in jedem Falle nur um eine Ordnungswidrigkeit”, erläuterte Carlos Ramallo Pallast, als Rechtsanwalt in Deutschland und Spanien zugelassen, auf der Tagung „Steueranwalt International” in Punta Negra. Warum 15 Millionen? Wie es scheint, weil Mariano Rubio, ehemals Chef der spanischen Zentralbank, etwas weniger als diesen Betrag hinterzogen hatte und vor Gericht sollte. Mit der neuen Grenze, die mit der Einführung des neuen Steuerstafgesetzes im Mai 1996 festgelegt wurde, wurde ihm nicht mehr eine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Zufall?

Allgemein wird die 15-Millionen-Grenze in Spanien als „Freibetrag” verstanden – schließlich muss unter dieser Summe keiner in den Gefängnis, fällig wird jedoch neben der Steuernachzahlung ein Geldbuße in Höhe von 50 bis 150 Prozent des hinterzogenen Betrages. Ab 15.000.001 Pesetas und Vorsatz geht man als Steuersünder unweigerlich in den Knast, so Ramallo. Wer die 15-Millionen-Grenze überschreitet, kann auch nicht auf Gnade in Form einer Aussetzung der Haft zur Bewährung rechnen.

So oder so muss man erst einmal erwischt werden. Und das kommt in Spanien häufiger vor als man denkt. Schließlich haben Finanzämter einen guten Zugriff auf viele Daten, wie Ramallo aus eigener Erfahrung berichten kann: „Da ruft ein Sachbearbeiter schon mal die gesamten Vorgänge eines Steuerbürgers auf den Bildschirm – in Deutschland undenkbar.” Dazu reicht die Steuernummer des Bürgers – und die wird bei jeder Rechung, die man schreibt oder erhält, egal, welcher Nationalität man ist, angegeben. So lässt sich jedes Geschäft innerhalb Spaniens leicht nachvollziehen, vor allem, ob dafür die entsprechenden Steuern entrichtet wurden. Erschreckend sei, wie misstrauisch der spanische Staat gegenüber seinen Bürgern ist. Andere wiederum finden das völlig berechtigt, weil praktisch jeder auf die eine oder andere Weise Steuern hinterzieht. „Unter dem Strich”, so ein mallorquinischer Abogado, „kommt in Deutschland und Spanien bei der Steuer meist das gleiche heraus.” Die Grunderwerbssteuer beispielsweise läge hierzulande doppelt so hoch wie in Deutschland. Da aber die Hälfte der Kaufsumme regelmäßig am Finanzamt vorbeigemogelt werde, lande im Endeffekt die gleiche Summe im Staatssäckel.

Wenn die Steuerfahndung einmal einen Fall von Hinterziehung entdeckt hat, sitzt man als Täter in der Regel in der Falle. Während deutsche Bürger es gewohnt sind, von den Behörden streng nach den Buchstaben des Gestzes behandelt zu werden, zeigen sich Behörden in Spanien ähnlich flexibel wie die steuerpflichtigen Bürger. Während letztere so wenig Steuern wie möglich zahlen wollen, versuchen erstere, so viel wie möglich einzunehmen. „Das Vorgehen lässt sich mit Erpressung am besten beschreiben”, meint ein in Palma ansässiger Anwalt. Da wird die Steuerschuld schon mal willkürlich um ein paar Millionen Pesetas nach oben korrigiert, dafür aber der Vorwurf des Vorsatzes fallengelassen. Inklusive der Geldstrafe ist dann der Steuersünder richtig arm dran – aber immer noch besser, als das Risiko eines Prozesses und einer Haftstrafe einzugehen. „Wenn man sich mit dem Finanzamt nicht einig wird”, so ein Rechtsberater, „läuft man auch Gefahr, dass die Fahndung sämtliche geschäftlichen und privaten Geschäfte unter die Lupe nimmt”. Und da praktisch immer irgend etwas zu finden ist, ginge man besser auf den Druck der Steuerinspektoren ein. Wo viele Deutsche nach dem hehren Rechtsprinzip verfahren („hier stehe ich und kann nicht anders”), suchen Spanier, ob im Recht oder nicht, erst mal eine Lösung, mit der beide halbwegs klarkommen. Recht haben und Recht bekommen sind in Spanien zwei besonders verschiedene Paar Schuhe. Ruhig schlafen können Steuersünder spätestens nach fünf Jahren: Dann ist die Tat verjährt.

Warum Spanier mit solcher Begeisterung Schwarzgeld-Geschäfte machen, ist einem bekannten deutsch-spanischen Anwalt ohnehin nicht klar: „Die können doch ihr ,dinero negro' nur für leichte Mädchen, Sekt und Reisen ausgeben”, mutmaßt er. In einem Fall habe er ein Immobiliengeschäft abwickeln helfen, bei dem markant verpacktes Schwarzgeld zum Verkäufer geflossen sei. Einige Jahre später, habe er diesem bei Kauf einer Finca geholfen – wobei derselbe Mann, damals Verkäufer, jetzt Käufer, genau dieselben Päckchen Schwarzgeld wieder benutze. Und zwar originalverpackt. Die einzige Erklärung für die Schwarzgeld-Kultur in Spanien sieht der Jurist deswegen in der Macho-Mentalität vieler Spanier: „Die wollen Vater Staat zeigen, wer der tollere Hirsch ist.” Gefährlich ist es, wenn man sich als Ausländer in die Schwarzgeld-Spirale begibt. Hans von Rotenhan, Anwalt und Abogado in Palma, beklagt die „Notwendigkeit, bei vielen Immobilienkäufen mit Schwarzgeld zu bezahlen, weil es die Verkäufer so wollen”. Wenn der Käufer Schwarzgeld hat, ist das für den kein Problem – es ist und bleibt illegal. Wenn nicht, macht der Kunde sein weißes Geld schwarz, indem er Grunderwerbssteuer hinterzieht. Schlimmer noch ist die Tatsache, dass die im Grundbuch eingetragene Kaufsumme niedriger als der tatsächliche Preis ist. Sollte das Eigentum jemals verkauft werden, muss man zwangsweise wieder Schwarzgeld kassieren. Denn in Spanien gibt es keine Spekulationsfrist, nach der für die erzielten Gewinne durch Immobilienhandel keine Steuern mehr bezahlt werden müssen. Es muss also ein Teil des Geschäftes in Schwarzgeld abgewickelt werden. Worauf sich wieder die Frage stellt: Wohin damit? Der Beginn eines Teufelskreises.
Rotenhan: „Insbesondere über diese Konsequenz sind sich viele ausländische Hauskäufer auf Mallorca nicht im Klaren.”