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Deutsche kommen häufig auch deshalb nach Mallorca, weil hier nicht alles so streng und stur geregelt ist wie in Alemania. Das südländische Laisser-faire lässt Freiraum für Phantasie und Kreativität, auch im Straßenverkehr.

Das Mehr an Lockerheit im Umgang mit Gesetzen kann freilich auch Nachteile haben: Die Grenzen zur Behörden-Willkür sind fließend. Davon können nicht nur motorisierte Residenten, sondern auch Touristen ein Lied singen.

In krassen Fällen kann das so aussehen: Eine Familie hat sich in ihrem Urlaub ein Auto gemietet und ist auf dem Weg ins Gebirge. Bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle wird der Vater aufgefordert, seinen Führerschein zu zeigen. Als der Autolenker die deutsche EU-Lizenz zückt, lächelt der Beamte nur müde und kontert mit dem Strafzettelblock: 15.000 Pesetas (175 Mark).

Als Begründung – die von den Insassen mangels Spanisch-Kenntnissen nur halb verstanden wird – führt der eifrige Polizist an: ,,Ein Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen darf in Spanien nur mit spanischem Führerschein gefahren werden.” Geht das mit rechten Dingen zu? Nachfragen bei der Verkehrsbehörde Tráfico in Palma ergeben mal ,,ja”, mal ,,nein”, mal ,,schwer zu sagen”, je nachdem welchen Fachmann man am Telefon erwischt. Laisser-faire eben.

Weniger lustig ist der Fall für die Betroffenen. Neben dem Loch in der Urlaubskasse bleibt die Verunsicherung. Da solche Fälle immer wieder berichtet wurden, hatte Dieter Freitag, deutscher Autofachmann auf Mallorca, 1997 eine schriftliche Anfrage an Tráfico gerichtet. Damals wurde ihm innerhalb von zwei Wochen bestätigt, dass EU-Ausländer, die nicht in Spanien wohnen, sehr wohl mit ihrem EU-Führerschein Autos mit spanischem Kennzeichen fahren dürfen.

So weit die Theorie. Übereifrige und uninformierte Polizisten kassieren bei ahnungslosen Touristen dennoch weiter ab. Es gab auch in den vergangenen Monaten immer wieder Beschwerden, unter anderem beim Reiseveranstalter TUI und beim deutschen Konsulat. Nicht zuletzt in deren Namen stellte Dieter Freitag, der in Campos seit über zehn Jahren die ,,Auto-Station” betreibt und dort alle Probleme rund ums Auto regelt, Anfang August eine erneute Anfrage.

Freitag, der durch zahllose Autoummeldungen bestens geübt ist im Umgang mit mallorquinischen Behörden, sagt: ,,Ich habe den Brief extra ins Mallorquin übersetzen lassen, auf dem Amt persönlich abgegeben und mir das bestätigen lassen.” Sonst, so der Experte, könne eine unliebsame Anfrage leicht in den mallorquinischen Amtsstuben verschütt gehen. Seit zwei Monaten wartet Freitag auf eine Antwort. Laisser-faire eben.

Eine andere Art von zweifelhaftem Behördenverhalten kommt die ausländischen EU-Residenten auf der Ferieninsel teuer. Wer nach Mallorca zieht und sein Auto mitbringt, muss ein kompliziertes Anmeldeverfahren überstehen und als Krönung sieben Prozent – für Autos unter 1600 ccm – oder zwölf Prozent – für Autos über 1600 ccm – Anmeldesteuer auf den Zeitwert des Wagens berappen. Bei einem neueren Auto summiert sich das schnell auf 2000 bis 3000 Mark.

Gegen die Zulassungssteuer ist nichts einzuwenden, da sie von Spaniern genauso bezahlt werden muss. Außerdem wird sie von nahezu allen EU-Ländern – in unterschiedlicher Höhe – erhoben. Dass es von dieser Regelung in Spanien jedoch eine wichtige Ausnahme gibt, ist weitgehend unbekannt.

Wer sein Auto als ,,Umzugsgut” mit auf die Insel bringt und es innerhalb von einem Monat nach Wohnsitznahme auf der Insel ummeldet, muss die Steuer nicht bezahlen. Voraussetzung: Der Antragsteller muss zuvor mindestes ein Jahr im EU-Ausland gewohnt haben und das Fahrzuge muss dort mindestens sechs Monate zugelassen gewesen sein.

Wer bei den spanischen Behörden nach dieser Ausnahmeregelung fragt, trifft auf ein Kartell des Schweigens. Die Experten auf der Verkehrsbehörde Tráfico wissen im ungünstigsten Fall gar nichts von der Ausnahme, im günstigsten Fall verweisen sie auf das in dieser Sache zuständige Finanzamt. Dort wiederum kann man nicht genau angeben, welche Dokumente vorzulegen sind, um die Steuer erlassen zu bekommen.

Auch hier hat Dieter Freitag schon einiges erlebt: ,,Je nachdem, auf welchen Sachbearbeiter man trifft, reicht mal die Bestätigung des Meldeamts in Deutschland, mal sind weitere Nachweise notwendig.” Eines hat der Fachmann gelernt: Sich auf keinen Fall abschrecken lassen. Freitag: ,,Was heute bei einem Beamten nicht funktioniert, kann morgen bei einem anderen locker über den Tisch gehen.”

Dieter Freitag hat mehrere Jahre Erfahrung. Wer als Mallorca-Neubürger frisch auf die Insel kommt, hat im Kampf gegen die mallorquinischen Behörden einen weitaus schwereren Stand – und zahlt deshalb häufig mehrere hundert Mark Steuern, die er eigentlich nicht bezahlen müsste. Laisser-faire eben.

Wenig von Laisser-faire halten die Insel-Behörden dagegen, wenn es um die übrigen Formalitäten und Gebühren bei der Ummeldung eines ausländischen Wagens geht. Wer die vorgeschriebenen Genehmigungen, Bescheinigungen, Kopien und Stempel nicht exakt beibringt, bekommt das spanische Nummernschild nicht. Notwendig sind Gänge zur Verkehrsbehörde, zum zuständigen Rathaus, zum spanischen TÜV (ITV), der zumindest zweimal aufgesucht werden muss, und zu einem technischen Ingenieur.

Sämtliche Gebühren und Steuern belaufen sich je nach Automodell schnell auf über 1000 Mark. Die Ummeldung eines neun Jahre alten Renault 5 kostete zum Beispiel knapp 100.000 Pesetas (1200 Mark). Ganz zu schweigen von der investierten Zeit. Wer die Behördengänge selbst erledigen möchte, sollte neben den Kosten auch gleich noch zwei Monate Urlaub einplanen, das erfordern nämlich die Wartezeiten, Bearbeitungsfristen und Wiederholungsgänge aufs Amt.

Statt dessen kann auch eine auf Kfz-Ummeldungen spezialisierte ,,Gestoría” beauftragt werden. Dafür sind weitere 25.000 bis 30.000 Pesetas (300 bis 350 Mark) fällig. Verblüffend: Auch diese Spezialisten sagen ihren Kunden in der Regel nichts von ihrem Recht auf Umgehung der Zulassungssteuer.

Nachdem die neuen spanischen Kennzeichen endlich am Wagen montiert sind, könnte sich der Fahrzeughalter eigentlich beruhigt zurücklehnen – wenn da nicht noch die Sache mit dem Führerschein wäre. Der muss bei Residenten nämlich auch umgeschrieben werden, auf der Verkehrsbehörde Tráfico. Wie das bei den drei unterschiedlichen Arten von deutschen Führerscheinen zu geschehen hat, ist auf der Behörde nicht eindeutig geklärt. Laisser-faire eben. Dieter Freitag hat auch in dieser Sache eine schriftliche Anfrage laufen.