Bei Eurowings freut man sich über 33 Flugzeuge von Air Berlin. | R.L.

TW
1

Das Bundeskartellamt sagt Ja: Air Berlin darf 38 Flugzeuge an Lufthansa vermieten. Die Maschinen werden für Lufthansa-Tochter Eurowings auch im Mallorca-Einsatz sein.

Das Bundeskartellamt hat an diesem Montag den Wetlease-Vertrag zwischen Air Berlin und der Lufthansa-Group freigegeben. Der Vertrag sieht die Überlassung von 38 Flugzeugen des Typs Airbus A319 und A320 mitsamt Cockpit-Crew und Kabinenpersonal an deutschen und österreichischen Flughäfen im Rahmen einer sechsjährigen Laufzeit mit bestimmten Verlängerungsoptionen zwischen Lufthansa und ihren Tochtergesellschaften Eurowings und Austrian Airlines einerseits und Air Berlin andererseits vor. Wie beim Wetlease üblich, verbleibt unter anderem die operative Verantwortung für Flugbetrieb, Crewplanung und Wartung beim Wetlease-Geber, das heißt bei Air Berlin.

33 der Maschinen sollen für Eurowings fliegen, fünf für Austrian Airlines.

Ähnliche Nachrichten

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hat die Entscheidung erläutert. In einer Pressemitteilung wird er wie folgt zitiert: „Der Fall weist einige Besonderheiten auf. Die Übernahme von Flugzeugen eines Wettbewerbers ist wettbewerblich anders zu bewerten als etwa die Übernahme des gesamten Unternehmens. Die Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Berlin weist keinen konkreten Bezug zu den geflogenen Strecken auf. Lufthansa übernimmt Flugzeuge, nicht aber die Slots von Air Berlin."

Die Ermittlungen des Bundeskartellamts hätten ergeben, dass die Übernahme der Flugzeuge auch keinen Einfluss auf die Neuvergabe der Slots hat, die bislang von Air Berlin genutzt wurden. Mundt: "Natürlich hat Lufthansa mit den neuen Flugzeugen die Möglichkeit zu expandieren. Dieser Zuwachs ist jedoch nicht ausreichend, um eine Untersagung des Vorhabens zu tragen."

Vor allem aus Sicht von Eurowings läuft also alles nach Plan. Die Airline wird nach dem geplanten Abschied von Air Berlin auf dem Airport von Palma de Mallorca aktiver, im Herbst wurde bereits die Einrichtung einer Mallorca-Basis mit Stationierung von zwei Flugzeugen angekündigt.

Andere Teile der laufenden Restrukturierung der Air Berlin – insbesondere das geplante Joint Venture zwischen der TUI, Etihad und der Niki – waren nicht Gegenstand des beim Bundeskartellamt angemeldeten Vorhabens und der hier durchgeführten Prüfung.