Das geplante Gesetz will über die Deckelung der Bettenzahl in Hotels und Ferienvermietungen die Massifizierung von Urlaubern verhindern und für Nachhaltigkeit sorgen. | Teresa Ayuga

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Die Zahl der Urlauberbetten auf Mallorca und den balearischen Schwesterinseln sowohl in Hotels als auch im Bereich der privaten Ferienvermietung soll gedeckelt werden. Auf diese Weise will die Balearen-Regierung das Wachstum des Angebots beschränken und so Nachhaltigkeit im Tourismus erreichen, um eine Besuchermassifizierung zu vermeiden. Das sieht ein seit Monaten angekündigter Gesetzentwurf vor, den das balearische Tourismusministerium am Montagnachmittag per Mitteilung bekanntgab. Der Hintergrund zu diesem neuen Gesetz ist der Streit um illegale Ferienvermietungen auf Mallorca. Der Entwurf soll das seit 2012 bestehende balearische Tourismus-Gesetz ergänzen.

Schon bisher mussten neue Unterkunftsplätze auf den Balearen über eine sogenannte Bettenbörse erworben werden. Allerdings gab es eine Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung, etwa wenn neue Fünf-Sterne-Hotels, Boutique-Hotels, Agroturismus-Betriebe oder Gästebetten in Einfamilienhäusern auf dem Land geschaffen wurden. Von daher habe die Deckelung in der realen Umsetzung keine Wirkung gezeigt, die Zahl an neuen Schlafplätzen stieg in den vergangenen Jahren ungebremst an. Das soll jetzt anders werden. Künftig müssen alle Plätze über eine Bettenbörse erworben werden, heißt es in der Mitteilung, ohne dass zu diesem Punkt konkrete Details genannt wurden.

Für die private Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern ist der Erwerb von Betten zunächst auf jeweils fünf Jahre befristet und kann danach verlängert werden, wenn das jeweilige Wohnviertel als Vermietungszone anerkannt ist. Für die Ausweisung von Genehmigung als Vermietungszone sind die Inselräte zuständig. Die Rathäuser und Gemeinden müssen im Vorfeld Pläne ausarbeiten, die für die jeweiligen Wohnviertel Nachfragebedarf und Obergrenzen ermitteln und regulieren sollen. 

Weiter sollen Neuanträge für Ferienvermietung in Immobilien auf geschütztem Agrargrundstücken nicht mehr zugelassen werden. In Mehrfamilienhäusern sei zudem die Einwilligung der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

Internet-Portale dürfen den Gesetzentwurf zufolge nur noch Schlafplätze in der Ferienvermietung vermitteln, die legal zugelassen sind. Die Wohnungen müssen darüber eine Reihe von Qualitätsanforderungen erfüllen. Das betrifft die städtebauliche Legalität, den Energieverbrauch und Wohnstandards.Die Immobilien müssen mindestens zehn Jahre alt sein. Auf diese Weise will der Gesetzgeber Neubau-Spekulationen unterbinden.

Die Strafen für illegale Vermietungen sollen erheblich erhöht werden und auf 20.000 bis 40.000 Euro steigen. Der Erntwurf soll nun öffentlich ausgelegt werden, damit Einwendungen fristgerecht vorgebracht werden können.

Der Verband für private Ferienvermietung (Aptur) hat in einer ersten Reaktion den Entwurf als "sehr verbesserungsfähig" kritisiert. Aptur hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen Deckelungspläne ausgesprochen. Mit dieser Maßnahme werde der Gesetzegeber den realen Anforderungen des Marktes nicht gerecht. Das Ausarbeiten von Vermietungszonen durch die Kommunen und Inselräte verlängere die Rechtsunsicherheit für Eigentümer, die ihre Wohnungen in Mehrfamilienhäusern touristisch vermieten möchten. Positiv seien hingegen die Qualitätsanforderungen, die die Balearen-Regierung in dem Entwurf festschreibe.

(aktualisiert um 18.15 Uhr mit Reaktionen Aptur, weitere Details zu Eigentümervesammlungen und Agrargrund)