Seit Anfang Juli müssen Hotelgäste die Übernachtungssteuer an der Hotelrezeption bezahlen. | Archiv Utima Hora

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Der balearische Gerichtshof hat die Verwaltungsklage des Hotelverbandes von Mallorca gegen die Übernachtungssteuer zugelassen. Die Justiz fordert nun von der Regierung die Aushändigung der genauen Ausführungsbestimmungen an, gegen die sich die Klage der Hoteliers in erster Linie richtet.

Danach ist es an den Hoteliers, ihre Klage mit Argumenten zu begründen. Bisher hatte der Unternehmerverband lediglich eine formlose Klage eingereicht und noch keine Details gegen die Abgabe vorgebracht. "Wir verfügen aber über viele Gründe, warum die Ausführungsbestimmungen aus unserer Sicht viele Schwächen haben", sagte die Präsidentin des Hotelverbands, Inma de Benito. So lange das Gesetz in Kraft sei, werden die Hoteliers es jedoch erfüllen, betonte die Präsidentin.

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Die Balearen-Regierung hatte sich zunächst überrascht über das Vorgehen der Hoteliers gezeigt. Er könne den Widerstand der Hoteliers gegen die Übernachtungssteuer nicht nachvollziehen, sagte der balearische Tourismusminister Biel Barceló. Die Steuer sei in Kraft und werde "vollkommen normal" umgesetzt. Man sehe dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen.

Die ebenfalls "Steuer für nachhaltigen Tourismus" genannte Abgabe wird seit 1. Juli erhoben. Hotel- und Pensionsgäste ab 16 Jahren müssen je nach Kategorie 50 Cent bis 2 Euro peo Übernachtung bezahlen.