„Die kriegen mich so nicht klein", sagt Seikowsky kampfbereit. Jetzt ist er richtig wütend und hat seine erste Ankündigung schon wahr gemacht: Falls es hier tatsächlich zum Abriss kommen sollte, dann werde es einen richtigen Medienrummel geben. „Häuserkrieg auf Mallorca" titelte „Bild" in der Ausgabe vom Dienstag und fügte - in sehr freier Auslegung der Tatsachen - hinzu: „Spanier wollen 900 deutsche Immobilien abreißen."
„Ich hoffe natürlich, dass nun auch die spanischen Medien aufhorchen und die Umweltgruppe GOB, Richter Fiol und die Inselregierung endlich aus ihren Schneckenhäusern herauskommen müssen."
Und noch eine zweite Drohung will Seikowsky wahrmachen, und darauf bezieht sich der Zusatz in der Bildzeitung. Rund 800 bis 1000 Häuser, die unter den selben Bedingungen gebaut wurden wie die Llucalcari-Villen, gebe es seines Wissens alleine im Tramuntana-Gebirge. Zumindest gegen einen Teil werde er eine Sammelklage anstreben. „Das könnte für uns der Weg zum Ziel sein. Wenn auch nur einer dieser Hausbesitzer angezeigt und auf Abriss verklagt wird, ist sein Besitz ab dann zumindest unverkäuflich."
Außerdem: „So viele Abrisse kann Mallorca nicht finanzieren. Dann müssen diese Häuser endlich legalisiert werden. Und in der Folge auch unsere. Selbst wenn wir sie dann nochmal aufbauen müssen."Allerdings gebe es unter den besagten Hausbesitzern wohl auch Mitglieder des GOB und der Inselparteien. „Kein Wunder, dass die das nicht anfassen."
Dabei ist es Seikowsky wichtig zu betonen, dass es hier nicht um den Aufschrei eines deutschen Villenbesitzers geht, der laut rechtmäßigem Urteil sein Haus verliert und nun auf die mallorquinischen Behörden eindrischt. Vielmehr ist er verzweifelt über ein Kapitel „absurder Rechtsgeschichte" auf Mallorca, das nun schon seit mehr als 20 Jahren andauert.
Bereits vor Monaten habe er auf Anraten seiner Anwälte offiziell Klage gegen den Abrissplan für sein Haus eingelegt. „Nachdem wir die Abrisspläne und das Ergebnis der Zerstörung der beiden anderen Häuser gesehen haben, war klar: Diese Arbeiten erfüllen in keiner Weise das Urteil, welches eine vollständige Renaturierung verlangt. Wir haben umfangreiche Gutachten darüber vorgelegt, wie dieser ökologische Rückbau erfolgen müsste. Da diese Renaturierung mehrere Millionen Euro kosten würde - Geld, das die Gemeinde nicht hat - ist es natürlich unsere Hoffnung, dass der verantwortliche Richter Fiol und der Kläger GOB endlich zur Besinnung kommen und sich für eine konstruktive Lösung öffnen."
Eine Antwort auf die Klage gab es bis heute nicht, statt dessen begann die Abrissfirma unter Aufsicht von Deiàs Bürgermeisters Jaume Crespi vergangene Woche mit den Abrissarbeiten.
Und sie haben es scheinbar sehr eilig: „Das muss man sich mal vorstellen, die haben sogar am Samstag und Sonntag gearbeitet, so, als müsse alles ganz schnell gehen, bevor am Ende doch noch ein Einspruch des Richters kommt."
Ob das trotz Urteils in letzter Instanz tatsächlich rechtens ist, will Seikowsky noch mehrfach prüfen lassen. Der GOB hatte Ende der 80er Jahre gegen den Bau der Häuser geklagt, weil der für die Baugenehmigung notwendige Flächennutzungsplan nicht vorlag. Dieser „Plan de Protección Territorial" wurde allerdings 1999 von der Gemeinde Deià genehmigt, woraufhin der damalige Bürgermeister im Namen der Hausbesitzer Einspruch gegen das 1992 erteilte Abrissurteil einlegte.
Ein Skandal sei es, dass bis heute die Genehmigungen nicht nachträglich wieder erteilt wurden. „Unter diesen Umständen ist Spanien - ein Kernland der EU - für mich kein Rechtsstaat und kein Land, in dem man sich als Deutscher in seinen Eigentums- und Bürgerrechten geschützt fühlen kann", meint Seikowsky.
5 Kommentare
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Leider werden in der MM wichtige Themen immer wieder Laienhaft recherchiert und wochenlang breitgekloppft. Es wir viel geschrieben, aber nichts gesagt! Z.B. KFZ Ummeldung und jetzt eben die Abriss-Posse in Llucalcari. MM kommt leider nicht aus dem Klatschniveau heraus. Obwohl es eigentlich eine nette Zeitung ist. Es fehlt aber an Fachkompetenz. Dabei gibt es in der MM genug Fachleute die Ihre Anzeigen dort schalten und die man eigentlich fragen könnte um den Leser fachlich richtig zu informieren. Als Beispiel ein Kommentar zu dem o.g. Thema von RA Lutz Minkner:"Januar 2012: Ein Großteil des Hauses wurde bereits abgerissen, der Rest folgt in diesen Tagen Die BILD-Zeitung berichtete in der vergangenen Woche von einem „Häuserkrieg“ auf Mallorca und dass die Balearen-Regierung beabsichtige, 900 Häuser abzureißen. Was steckt hinter dieser reißerischen Titelzeile?Der Betroffene hatte im Jahre 2000 eine Villa gekauft, die im Naturschutzgebiet (Tramuntana-Gebirge, seit kurzem Weltkulturerbe) bei Llucalcari stand und vor mehr als 20 Jahren mit einer Baugenehmigung der zuständigen Gemeinde errichtet worden war, die später für illegal erklärt wurde. Nach 20 Jahren Rechtsstreit stand nun rechtskräftig fest, dass diese Villa abgerissen werden muss. Das Urteil wurde jetzt vollstreckt – wie bei weiteren drei Häusern in vergleichbarer Lage. Der Betroffene meint nun, 900 weitere Häuser im Tamuntana-Gebirge müssten ebenfalls abgerissen werden, da auch sie illegal errichtet wurden.Unser Rechtsexperte Lutz Minkner kommentiert diese Situation:(1.) Das öffentliche Baurecht teilt die Fläche der Balearen in verschiedene Bau- und Schutzgebiete ein: Die meisten unserer Leser werden z.B. die Zonen „zona urbana“ (städtische Zone) und „zona unifamiliar“ (es dürfen nur freistehende Einfamilienhäuser gebaut werden) und „zona plurifamiliar“ (es dürfen nur Mehrfamilienhäuser gebaut werden). In den vorgenannten Zonen besteht ein absolut sicheres Baurecht. Wer dort im Rahmen der jeweiligen Normativa mit Baugenehmigung und Bauabnahme baut, kann sicher sein, dass er keine Abrissverfügung erhält. Und …… nach acht Jahren erhält hat auch ein illegaler Bau in der Regel Bestandsschutz.(2.) Große Teile der Insel, insbesondere die der Gebirgszüge, sind als ANEI (Naturschutzgebiet) oder ARIP (Landschaftsschutzgebiet) ausgewiesen. In diesen Gebieten darf grundsätzlich nicht neu gebaut werden. Gebäude, die vor Deklarierung zu ANEI oder ARIP schon vorhanden waren – und nur diese -!, genießen Bestandsschutz. Allen Häusern, die danach errichtet wurden, droht der Abriss. In den ARIP-Zonen kann legaler Bestand um max. 4 % mit einer entsprechenden Baugenehmigung erweitert werden. Übrigens keine spanische Eigenheit. Wir finden im deutschen öffentlichen Baurecht ähnliche Normen.(3.) Es ist nicht bekannt, ob der Rechtsvorgänger des Betroffenen die Baugenehmigung durch Bestechung des Bürgermeisters oder aufgrund der Inkompetenz des damaligen Bürgermeisters erlangt hat. Im letzteren Falle hätte der Betroffene Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde und gegen seinen Verkäufer. Offenbar hat der Verkäufer den bereits anhängigen Streit um die Legalität der Baugenehmigung dem Betroffenen verschwiegen. In der Presse ist zu lesen, dass etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde verjährt seien. Dann wären Schadenersatzansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen Fristversäumung zu prüfen.(4.) Ob auch weiteren Häusern der Abriss droht, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls. Über die Anzahl der betroffenen Objekte gibt es kein gesichertes Zahlenmaterial. In vielen Fällen ist es tatsächlich so, dass eine unter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen erteilte Baugenehmigung der Gemeinde vorliegt. Entweder wurden Gemeindevertreter bestochen oder aber die Gemeindevertreter wollten Kapital in ihre Gemeinde locken. Jedenfalls im letzteren Fall hätten die Betroffenen gegen die Gemeinde Schadenersatzansprüche. Da alle Gemeinden Mallorcas hoch verschuldet sind, ist derzeit kaum denkbar, dass die Gemeinden Abrissverfügungen erlassen und damit selbst den Schadenersatzprozess auslösen.(5.) Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, beim Kauf einer Immobilie einen kompetenten Makler und/oder einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Beide hätten im vorliegenden Fall wegen der Risikolage (Haus liegt im Naturschutzgebiet, kein Bestandsschutz, Abrissverfügung möglich) von einem Kauf abgeraten."In wenigen Worten ist alles verständlich gesagt!
Die Faktenlage wird hier leider falsch beschrieben. Das Haus ist, wie sehr viele hier, ein Schwarzbau. Schwarzbauten sind in Spanien genauso wenig zuläassig wie in Deutschland. Schwarz ist aber nicht gleich schwarz und nachträglich eien Baugenehmigung zu erteilen ist, ebenfalls wie in Deutschland, eine Ermessensentscheidung. Das das Haus in einem Naturschutzgebiet steht ist der Grund der Versagung. Da spielt die Vorgeschichte keine Rolle. Gehen wir mal davon aus, dass Herr S. seiner "Baugenehmigung" etwas nachgeholfen hat - übliche Praxis hier - dann erwirbt er damit kein Recht. Es muss damit leben, dass diese unrechtmäßige Duldung später aufgehoben wird und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Das ist kein Skandal, sondern das ist Recht und richtig. Alles andere ist Polemik. Ich kann zu keiner Ihrer vielen Zahlen eine Quelle finden. Mallorca hatte zum Beginn des Tourismus bereits 340.000 Einwohner und es überrascht mich, dass sie diese noch nicht zu den Europäern zählen, obwohl es schon vor Christi Geburt zum Europäischen Großreich Roms gehörte. Wenn letztes Jahr 25.000 geplagte Residenten die Insel verlassen haben, dann wären das 40% aller Residenten. Woher haben Sie das? Ich lese das Gegenteil - es sind 2.133 mehr geworden. In einem haben Sie untertrieben: Die Verschuldung liegt bei rund 5,6 Mrd€ ... das ist ohne Frage viel zu viel ... aber die Baleareninseln belegen damit Platz 8 unter den 19 Regionen der Iberischen Halbinsel ... und im Gesamteuropäischen Vergleich liegt sie rund 20% unter dem Durchschnitt ... einem erschreckenden Durchschnitt.
Sehr geehrte Damen und Herrn, ohne die genauen Hintergründe zu kennen, finde ich es mehr als zweifelhaft, dass erst eine Baugenehmigung erteilt und dann der Abriss verlangt wird. Durch die Veränderung der politischen Verhältnisse kann man das doch eigentlich nicht zu Recht verlangen. Ich hoffe sehr, dass Herr Fritz Seikowsky doch noch Recht bekommt und eine entsprechende Entschädigung für dieses meiner Meinung nach unrechtmässiges Gebahren durch die zuständigen Behörden erhält. Diese sollte auch in anderen Fällen "auf dem Teppich" bleiben. Mit freundlichen Grüssen Joachim C.W. Büttner aus Santa Ponsa
Herr Dr. Hahn, leider habe Sie keine Ahnung wie auf Mallorca Häuser gebaut werden . Es geht den Mallorquiner nur ums GELD . Und es ist Ihnen scheiss egal ob ein Haus wieder Abgerissen werden muss oder nicht.Hauptsache Sie haben das Geld schon in der Tasche. Es war das beste Urlaubsland mit dem grössten Gewinn !!!! jetzt hat die Insel 5 Mrd. Euro Schulden und nur noch 55 % Ihrer Gäste . Letztes Jahr haben 25000 Menschen die Insel verlassen ! Warum wohl ? Ich habe jedes Jahr mit den Behörden zutun , und es gibt jedes Jahr neue Falltüren. Also Geniesen Sie Ihr Rentner dasein , und wenn Sie Zeit haben gehen Sie doch mal zu den Gerichten und sehen Sie sich mal den Mist an !!!! Interessen und Lebensqualität der mallorquinischen Bevölkerung haben Vorrang ( Deutsche, Engländer etc. etc. etc. Mallorca hat 16000 T. Ureinwohner der Rest kommt aus EUROPA !!! einen schönen Guten Abend
Wenn nach spanischer Rechtsprechung das Haus ohne die erforderlichen Genehmigungen und noch dazu in einem Naturschutzgebiet errichtet wurde, hat doch der Eigentümer für die Kosten des Abrisses und der Re-Naturierung aufzukommen. ... Seit Jahren häufen sich die Klagen der Einwohner über unangemessenes Verhalten deutscher Immobilienbesitzer (z. B. Ignoranz gegenüber traditionellen Wegerechten.) Das Geschehen auf Mallorca erinnert lebhaft an die Landnahme in Ostdeutschland nach 1990. ... Alles zusammengedacht und noch die erschreckend hohe Zahl der Kolonisatoren berücksichtigt, habe ich volles Verrständnis für einschränkende Maßnahmen. Interessen und Lebensqualität der mallorquinischen Bevölkerung haben Vorrang.