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Noch in der vorigen Ausgabe hatte MM über eine deutsche Familie berichtet, die seit Monaten vergeblich versucht, ein Knöllchen aus dem letzten Mallorca-Besuch zu begleichen. Ein eher kurioses Vorhaben, denn bislang können ausländische Verkehrssünder ihre Strafzettel ohne Furcht vor weiterer Verfolgung in die Tonne werfen. Und tun dies auch eifrig.

Doch das wird jetzt anders. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte am Montag in Berlin einen Bericht der „Bild”-Zeitung, wonach die Bundesregierung künftige Bußgelder aus dem EU-Ausland selber eintreiben möchte. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der am 13. Januar im Kabinett beschlossen wurde. Demnach werden alle Bußgeldbescheide über 70 Euro, die in anderen Ländern verhängt wurden, konsequent verfolgt. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Oktober.

Das Geld darf den europäischen Beschlüssen zufolge der deutsche Staat einstreichen. Nach dem „Bild”-Bericht werden zusätzliche Bußgeldeinnahmen von mindestens neun bis zehn Millionen Euro jährlich erwartet, denen allerdings auch Verwaltungskosten gegenüberstehen.

Die „Süddeutsche Zeitung” macht darauf aufmerksam, dass es aber auch in Zukunft „Schlupflöcher” geben könnte. Dann etwa, wenn ausländische Bescheide der deutschen Rechtsordnung widersprächen. In einigen Ländern sei es Usus, bei Schwierigkeiten bei der Verfolgung einfach den Halter des Wagens haftbar zu machen. In Deutschland gelte jedoch das Prinzip, dass eine Strafe nur bei persönlicher Schuld verhängt werden darf.