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Der Mordfall Rüggeberg ist doch noch aufgeklärt worden. Der hauptverdächtige Torsten T. hat Ende vergangener Woche überaschend die Tat gestanden. „Hätte es nicht diese 180-Grad-Wende gegeben, hätten wir die Ermittlungen einstellen müssen, da wir über keine ausreichenden Beweise gegen den Hauptverdächtigen verfügten”, erklärt der mit dem Vorgang beauftragte Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer gegenüber MM.

Viel mehr will Meyer „aus ermittlungstechnischen Gründen” nicht sagen. Er bestätigte lediglich, dass sich der 40jährige wegen anderer Straftaten im offenen Vollzug befand und aus nicht näher erläuterten Umständen von der Kriminalpolizei verhaftet worden ist. Während des Verhörs habe Torsten T. dann gestanden, die 15. Jährige Stefanie Rüggeberg im Sommer 2002 getötet zu haben. Gegen Torsten T. soll nun schnellstmöglich ein Haftbefehl wegen Mordes erwirkt werden.

„Wir haben Torsten T. keine Falle gestellt”, betont Ralf Meyer und weist damit Spekulationen der Medien zurück, die berichteten, dass der Verdächtige lediglich auf freien Fuß gesetzt worden war, um ihn mit einem Lockvogel zu ködern. Torsten T. soll auch angebissen und versucht haben, eine auf ihn angesetzte Agentin zu vergewaltigen.

„Torsten T. war Freigänger und hat sich ganz legal im Rahmen seiner Resozialisierungsmaßnahmen außerhalb des Gefängnisses bewegt.” Auch die öffentliche Ankündigung, die Mordermittlungen gegen ihn einzustellen, sei keine Finte gewesen.

Erst vor Weihnachten stand Torsten T. wegen eines Angriffs auf ein Frau vor Gericht. Obwohl der Beyenburger seine früheren Strafen noch nicht verbüßt hatte, wurde er nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Stefanie Rüggeberg wurde Ende Juli 2002 zum letzten Mal lebend gesehen. Am 20. September fand man ihre in einem Gebüsch bei Llucmajor versteckte und bereits stark verweste Leiche. Kurz darauf fiel der dringende Tatverdacht bereits auf Torsten T.