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Der mallorquinische Inselrat hat am vergangenen Freitag wie angekündigt das seit Oktober 2000 bestehende Bau-Moratorium aufgehoben. Dieser Schritt gibt der Wirtschaft neue Impulse und gewährleistet Rechtssicherheit, sagte die Inselratspräsidentin Maria Antònia Munar (UM). „Wir fangen das Jahr mit Gelassenheit in Sachen Raumordnung an.” Die Aufhebung des Moratoriums ermögliche ein nachhaltiges Wachstum, das mit dem Umwelt– und Landschaftsschutz vereinbar sei, so Munar.

Unterdessen erklärten Vertreter des Bausektors, die Aufhebung des Baustopps werde die Immobilienpreise nicht sinken lassen. Für das laufende Jahr erwarteten sie eine Verteuerung des Wohnraums um 10 bis 15 Prozent. Bereits im vergangenen Jahr seien die Preise für Neubauten um 14, für Gebrauchtwohnungen sogar um 24 Prozent gestiegen.

Neue Bauvorhaben werden künftig durch den Territorialplan (PTM) geregelt, der nach wie vor Beschränkungen etwa beim Errichten von Einfamilienhäusern in ländlichen Gebieten vorsieht. Der inselweite Raumordnungsplan war am 1. Dezember 2003 im Inselrat mit den Stimmen der UM und PP verabschiedet worden.

Aufgrund der Vorgaben des Territorialplans dürfen die Rathäuser keine Baugenehmigungen erteilen, die den Vorschriften zur Raumordnung entgegenstehen. Wer auf landwirtschaftlichem Grund (suelo rústico) bauen möchte, muss ein mindestens 14.000 Quadratmeter großes Grundstück besitzen. Liegt der Besitz in einem Wald oder landschaftlichem Schutzgebiet, muss das Grundstück mindestens 50.000 Quadratmeter groß sein.

Ungeachtet der Aufhebung des Moratoriums darf in bestimmten Gebieten auch weiterhin nicht gebaut werden. Dieser Entscheidung fallen fünf projektierte Siedlungen zum Opfer, die einst in Sant Elm, Port des Canonge, Cala Tuent, Colònia de Sant Pere und Bens d'Avall vorgesehen waren. Weiter zielt der Raumordnungsplan darauf ab, dicht bebaute Küstenzonen in touristischen Gebieten wie etwa Arenal zu entkernen.

Neu ist, dass mit der Aufhebung des Moratoriums in urbanen Zentren wieder Mehrfamilienhäuser genehmigt werden dürfen, wenn sie die städtischen Auflagen erfüllen.