Wer in diesem Tagen mit einer Charter-Maschine in den Urlaub
fliegt, wird sich wahrscheinlich mit berechtigter Sorge fragen, ob
er in einer sicheren Maschine sitzt”, fragt Ulrich Wickert mit
sorgenvoller Miene in den „Tagesthemen” am Montag. Nach dem Absturz
einer Maschine der Flash Airlines am Samstag ins Rote Meer, der 148
Opfer forderte, ist in Deutschland die Diskussion über
Flugsicherheit aufgeflammt. In einem Beitrag der Nachrichtensendung
hieß es, die B-737 der ägyptischen Airline habe Sicherheitsmängel
aufgewiesen. Allerdings war die Untersuchung über die
Unglücksursache bei Redaktionsschluss noch im Gange.
Wickerts Interview-Partner Hans Rudolf Wöhrl, geschäftsführender
Gesellschafter der Dba, meinte, man müsse Billig-Flieger von
Billig-Flieger unterscheiden. Bei manch exotischer Airline frage er
sich, ob sie nicht an der Sicherheit sparen. Er kenne schließlich
die Kosten. Eine Gesellschaft wie die Flash käme nur über den Preis
ins Geschäft. In dem Beitrag sagte ein Sprecher aus dem Off, die
LTU-Touristik hätte die Ägypter engagiert.
Für Christian Boergen, Sprecher des Deutschen Reisebüro und
Reiseveranstalterverbandes DRV, ist die Trennung nach Billig– und
anderen Fliegern zweifelhaft. „Man kann nur zwischen Personen– und
Frachtflügen unterscheiden”, sagt er. Für die Passagierluftfahrt
gelten in Deutschland für alle Airlines gleichermaßen die strengen
Regeln des Deutschen Luftfahrtbundesamtes (LBA), ergänzt
Air-Berlin-Sprecher Peter Hauptvogel. In Spanien wie den anderen
Ländern der EU gibt es entsprechende Pendants.
Die Flash-Vögel waren von den Beamten der LBA untersucht worden,
als die Airline Landerechte in Deutschland beantragte. Dabei wurden
keine Mängel festgestellt, die eine Verweigerung der Lizenzen
gerechtfertigt hätten, teilte die Behörde nach dem Unglück mit.
Zweifel an dem Vorgehen waren aufgekommen, weil die Schweiz der
Flash wegen Sicherheitsmängeln Lande– und Überflugrechte verweigert
hatte. Aber auch die französischen Behörden gaben Flash grünes
Licht.
Laut Hauptvogel sind „alle europäischen Fluggesellschaften”
sicher, er lässt das Argument nicht gelten, dass der zunehmende
Preisdruck auf die Unternehmer zu Qualitätsmängeln führen könnte,
die die Sicherheit beeinträchtigen. „Wer die strengen Auflagen der
Behörden umgeht, macht sich strafbar”, auch ohne dass etwas
passiert. Schnell sei ein Ingenieur, der das Flugzeug überprüfe,
bei Regelverstößen seinen Job los, schließlich ist er in
Personalunion vereidigter Sachverständiger des LBA, die Flugtechnik
sozusagen Werkstatt und TÜV in einem.
Boergen befürchtet nur bei kleinen Unternehmen vor allem aus
Afrika, wo die Kontrollen nicht so streng seien, mitunter
Sicherheitsmängel. Über einen Kamm scheren könne man Airlines aus
bestimmten Regionen aber nicht. Was die deutschen Reiseveranstalter
jedenfalls nicht tun. Sie haben nach dem Absturz der türkischen
Birgen Air in der Dominikanischen Republik im Februar 1996, bei dem
189 Menschen ums Leben kamen, in der Mehrzahl deutsche Touristen,
eine Positiv-Liste für Fluggesellschaften erstellt. Nur diese
dürfen von der gescharterten Airline gegebenenfalls im Sub-Charter
engagiert werden. Dabei wird vor allem auf die Sicherheit der
Flugzeuge geachtet.
Flash stand nicht auf dieser Liste, doch wurden nach Angaben der
LTU-Touristik auch nur wenige Kunden auf insgesamt acht Flügen
eingebucht, weil es nach der Pleite der Aero Lloyd und der Shorouk
Air Engpässe gab. Und die Urlauber müssen schließlich fliegen –
schon weil es eine gesetzliche Beförderungspflicht des
Veranstalters gibt. Gespart habe die LTU-Touristik dabei jedenfalls
nichts, die Ersatz-Beförderung war viel teurer als die eigentlich
gecharterten Maschinen.
Ohnehin werden über 90 Prozent der deutschen Charter-Kontingente
auch mit deutschen Airlines abgeflogen. Das Zweifeln einiger
deutscher Airliner an der Sicherheit ausländischer Carrier hat
durchaus System: Es hilft ihrem Geschäft. Das war schon nach dem
Birgen-Air-Absturz so.
Fazit für Mallorca-Flieger: Die Reise ist sicher – so sicher sie
eben sein kann, wenn Technik im Spiel ist, die Menschen
steuern.
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