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„Gibt es eine spezielle Einfuhrsteuer für Transportmittel in Spanien?”, fragt Leserin Julia Werner. „Wie lange darf man ein Auto mit deutschem Kennzeichen hier fahren?”, will Torsten per E-Mail wissen. Immer wieder berichten MM-Leser von Bußgeldern, weil sie mit einem in Deutschland zugelassenen Autos kontrolliert wurden.

Die Antworten sind so einfach, wie sie kompliziert sind. Wer in Spanien wohnt, muss sein Kraftfahrzeug hierzulande anmelden. Das gilt auch für Ferienhausbesitzer, die ständig ein Fahrzeug im Lande haben. Dies erfordert einen bürokratischen Akt, den kein normaler Mensch schaffen kann oder will, weswegen er ein Unternehmen mit der Erledigung beauftragt, die so genannte Gestoría. Nicht nur Deutsche, auch Spanier nutzen sehr häufig die Dienste dieser Vermittler zwischen Bürger und Behörden.

Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf in Spanien grundsätzlich gefahren werden – aber nur für die Dauer von 183 Tagen. Nach Ablauf dieser sechs Monate muss jedes Kfz in der spanischen Provinz angemeldet sein, in der es seinen Standort hat. „Das ist unabhängig vom Status des Halters”, wie Susanne Cerdá betont, „sei er spanischer Bürger, ausländischer Resident oder nur Immobilienbesitzer”. Die Österreicherin betreibt seit 1987 eine Gestoría in Palma.

Ein Ferienhausbesitzer, der etwa seinen alten Golf mitbringt, um für die Woche, die er pro Jahr hier verbringt, einen fahrbaren Untersatz zu haben, muss diesen genauso hier anmelden, wie der Bundesbürger, der seinen Hauptwohnsitz nach Mallorca verlegt.

Letzterer muss sein Vehikel sogar in dem Augenblick ummelden, in dem er die spanische Aufenthaltsgenehmigung beantragt, offiziell Residentenausweis (Tarjeta de Residente) genannt.

Wer nachweisen kann, dass er vor dem Umzug nach Spanien mindestens zwölf Monate am Stück im Ausland gelebt hat, kann sein Kfz sozusagen als Umzugsgut einführen und spart die Zulassungssteuer. Die ist in Spanien für alle Fahrzeuge fällig, die erstmals angemeldet werden. Diese Taxe muss nicht nur, wie ab und an irrigerweise angenommen wird, von Ausländern, sondern auch von Spaniern entrichtet werden.

Diese Abgabe ist ganz schön happig, beträgt sie doch für Pkw und Jeeps mit Ottomotor bei einem Hubraum bis zu 1600 Kubikzentimeter oder mit Diesel bis 2000 Kubikzentimeter sieben Prozent des Zeitwertes, ansonsten zwölf Prozent des Zeitwertes. Dieser Zeitwert ist nicht etwa Verhandlungssache. Im Amtlichen spanischen Gesetzesblatt (Boletin Oficial de Estado) vom 25. Dezember 2001 stehen die Neupreise für insgesamt 3221 verschiedene Autos.

Ein VW Golf 1'4 CL mit 60 PS steht etwa mit 12.600 Euro in der Liste, ein Mercedes 300 SL mit 2960 Kubik und 190 PS kostet danach 90.200 Euro. Bei der Liste spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Golf I, II oder III handelt, sollte der genaue Typ nicht aufgelistet sein, muss man sich auf das ähnlichste Modell verständigen. Da die Neupreise lediglich als Grundlage für die Errechnung des zu versteuernden Betrages dienen, finden sich in der Liste auch Wagen, die längst nicht mehr hergestellt werden, etwa ein Citroën 2CV für 3000 Euro.

Je nach Alter ist der Wagen einen gewissen Prozentsatz dieses Neupreises wert, der von 100 Prozent für maximal ein Jahr alte bis zu zehn Prozent für mehr als zwölf Jahre alte Fahrzeuge reicht. Will man beispielsweise einen fünf Jahre alten Golf 1'4 CL mit 60 PS einführen, beträgt der zu versteuernde Wert 47 Prozent des Neupreises, also 5922 Euro. Da für den VW sieben Prozent Zulassungssteuer fällig werden, muss man 414 Euro berappen. Der Mercedes gleichen Alters kommt bei einem Zeitwert von genau 42.394 Euro auf zwölf Prozent Zulassungssteuer in Höhe von 5087'28 Euro. Auch für eine mehr als zwölf Jahre alte Ente muss demnach noch eine Summe von 300 Euro versteuert werden, unter dem Strich kommen dabei 21 Euro heraus.

Gestorin Susanne Cerdá hat bei solchen Summen einen kleinen Trost parat: „Die offiziellen Neupreise im Boletin de Estado sind sehr kundenfreundlich”. Ansonsten liegt für sie der Fall klar: „Diese Abgaben dienen dazu, den Erwerb von Autos im Ausland zu verhindern, damit die fälligen Steuern so weit wie möglich im eigenen Land bezahlt werden.” Schließlich ist etwa die Mehrwertsteuer immer in dem Land zu bezahlen, in dem das Kfz erworben wird.

Innerhalb der EU ist das eine Methode, die der Kommissar für Binnenmarkt, Frits Bolkenstein, als „fiskale Hürde” für den freien Handel ansieht. Deswegen hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, innerhalb von fünf bis zehn Jahren die verschiedenen Steuern anzugleichen. Dabei sollen reine Zulassungssteuern nach und nach von Abgaben ersetzt werden, die sich nach dem Grad der Umweltbelastung des Fahrzeuges richten.

Bis dieses Ziel verwirklich ist, kann es von Fall zu Fall trotz aller Hürden günstiger sein, ein Kfz im Ausland zu kaufen und einzuführen. Weil die Zulassungssteuer im Preis von Neuwagen in Spanien schon enthalten ist, lohnt sich normalerweise eher der Weg von der iberischen Halbinsel nach Deutschland. Wer hier ein Auto kauft und es ohne Zulassung nach Alemania überführt, muss lediglich 16 Prozent Mehrwertsteuer entrichten. Die gesparte Zulassungssteuer ist sozusagen ein staatlicher spanischer Rabatt, da der Endpreis meist unter dem deutschen liegt. Aus diesem Grund, so Cerdá, komme es nur sehr selten vor, dass sie mit dem Import von Neuwagen aus Deutschland zu tun habe.

Interessanter ist schon die Überführung von Gebrauchtfahrzeugen, weil es dafür in Spanien keinen großen Markt gibt. Vor allem für relativ junge Wagen aus zweiter Hand, die in Deutschland deutlich unter Neupreis den Eigentümer wechseln, kann sich der Import trotz des Aufwandes und der Kosten rechnen.

Neben der Zulassungssteuer muss der Halter noch mit Ausgaben von 700 bis 800 Euro für die Gestoría rechnen, erklärt Susanne Cerdá. Darin sind dann sämtliche Aufwendungen enthalten, etwa die für den hiesigen TÜV (ITV), den alle Kfz durchlaufen müssen, die Begutachtung durch einen Ingenieur und die lokalen Kfz-Steuern für das erste Jahr.

Jahrzehntelang ignorierten Deutsche auf Mallorca die gesetzlichen Vorschriften, sparten sich die Kosten und Arbeit und fuhren unverdrossen jahrelang mit in Deutschland zugelassenen Autos auf der Insel herum. Auch spanische Behörden und Polizei waren lange sehr großzügig, keiner schien sich an deutschen Nummernschildern zu stören. Doch wegen der Vielzahl der Mallorca-Deutschen ist auch der spanische Fiskus auf den Trichter gekommen, und damit die Polizei. Deswegen gibt es auf Mallorca vergleichsweise strenge Kontrollen.

„Gerne steht die Polizei beispielsweise auf Parkplätzen von Baumärkten”, plaudert Dieter Freitag aus der Schule, „wenn dann jemand in großen Mengen Baumaterialien in einen in Deutschland zugelassenen Wagen lädt, vermuten die Beamten meist zu Recht, dass der Halter hier wohnt und der Wagen spanische Kennzeichen führen müsste”. Dann ist ein saftiges Bußgeld fällig.

Auf den Parkplätzen gehen besonders viele geschäftlich genutzte Kfz mit ausländischen Kennzeichen ins Netz. Denn gewerblich dürfen in Spanien nur Fahrzeuge mit spanischer Zulassung genutzt werden. Wer, wie Dieter Freitag beobachtet hat, mit einem in Deutschland zugelassenen Lieferwagen auf Mallorca unterwegs ist und auf dem Blech zweisprachig für sein Handwerk wirbt, „bettelt geradezu um eine Strafe”.

Nicht nur teuer, sondern gefährlich ist das Laisser-Faire in Sachen Sicherheit. Wer sein Auto nicht in Spanien anmeldet, fährt es auch nicht zum regelmäßigen und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitscheck. Keine Seltenheit sind Wagen mit lange abgelaufener TÜV-Plakette. Wenn im Schadensfall der Versicherer nachweisen kann, dass das Fahrzeug nicht betriebssicher war, kann der Halter bei Haftpflichtschäden mit bis zu 5000 Euro in Regress genommen werden, wie Karl-Heinz Behm, Leiter der Autoversicherung DBV-Winterthur in Wiesbaden, erklärt.

Die Kasko-Versicherung müsse in einem solchen Fall gar nicht zahlen, weil es sich um grobe Fahrlässigkeit handele. Allerdings muss die Versicherung den Nachweis führen, dass ein Fahrzeug nicht betriebssicher ist, „was aber bei der guten internationalen Vernetzung heutzutage überhaupt kein Problem mehr ist”, so Behm.

Mittlerweile können auch spanische Polizisten die deutschen TÜV-Plaketten lesen, überhaupt sind die Beamten, seien es die lokalen Einheiten oder die Guardia Civil auf dem Lande, mit Bußgeldern auf Mallorca mittlerweile sehr streng. Dabei ist die Annahme irrig, Ausländer oder gar Deutsche würden besonders streng zur Kasse gebeten. Tatsache ist jedoch, dass die Beamten einen Ausländer, der keinen Wohnsitz in Spanien nachweisen kann, nur ungern ohne Bezahlung ziehen lassen. Schließlich ist das Eintreiben der Schuld im Ausland nahezu unmöglich.

So kann es denn vorkommen, dass bei Verkehrsübertretungen, fehlender Grüner Versicherungskarte (im ausländischen Fahrzeug) oder anderer Verfehlungen ein dicker Knollen kommt. Oftmals sind Sprachschwierigkeiten der Grund für die Verwirrung, wofür die Strafe eigentlich ist, wie nicht nur Kfz-Meister Dieter Freitag bei einigen seiner Kunden annimmt: „Die glauben dann nur, sie hätten wegen eines Führerscheins bezahlt, in Wahrheit fehlte aber vielleicht das zweite Warndreieck oder die Ersatz-Glühbirnen, die immer mitgeführt werden müssen.”

Sollte es doch um Hinterziehung der Zulassungssteuer gehen, sich der Wagen aber in der Tat nicht länger als die erlaubten 183 Tage in Spanien befinden, muss man das im Zweifelsfall nachweisen können. Auf einer Insel ist das ganz leicht mit dem Fährticket zu erledigen.

Eine Mär kann auf jeden Fall ausgeräumt werden: Spanier und Deutsche können mit ihrem Führerschein innerhalb Spaniens die Kfz führen, für die sie eine Fahrerlaubnis haben, unabhängig von dem Ort, an dem es zugelassen ist. Mallorca-Residenten mit deutschem Pass dürfen also den in Deutschland zugelassenen Wagen ihren Papas fahren, wenn er zu Besuch ist; und der darf hier das Auto mit spanischem Nummernschild steuern. Das bestätigen sowohl die Guardia Civil auf Mallorca als auch die spanische Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico) auf MM-Anfrage. Nur wenn man als Resident auch Halter des Fahrzeuges ist, muss es auf Mallorca zugelassen sein.