TW
0

N ur noch wenige Wochen bis zur nächsten Bundestagswahl. Auch wenn viele Deutsche ihrem Heimatland zumindest geographisch den Rücken gekehrt haben, ist oft der Wunsch an der Teilnahme am politischen Leben erhalten geblieben. Die Teilnahme an Bundestagswahlen ist auch für Auslandsdeutsche möglich. Wer am 22. September auf dem Wahlzettel sein Kreuzchen machen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen.

Wer derzeit in Deutschland keinen Wohnsitz hat, erscheint nach Mitteilung des deutschen Generalkonsulats in Barcelona automatisch in keinem Wählerverzeichnis mehr. Da dies Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist, müssen sich Spanien-Residenten in ein solches eintragen lassen. Das entsprechende Antragsformular ist bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen, den Kreiswahlleitern in Deutschland sowie beim Bundeswahlleiter im Internet unter www.destatis.de/wahlen/index.htm erhältlich. Es muss bis 1. zum September 2002 bei der zuständigen Gemeindebehörde (dort, wo man zuletzt gemeldet war) eingereicht werden. Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden. Weiter ist Voraussetzung, dass der im Ausland lebende Wähler nach dem 23. Mai 1949 und vor seinem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten hat. Dabei werden auch frühere Aufenthalte in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Ost-Berlin) berücksichtigt.

Wer sich näher über die Wahl informieren möchte, kann dies entweder unter der oben genannten Internet-Adresse oder bei den Botschaften und Konsulaten tun. Für Balearenbewohner steht das Konsulat in Palma (Tel. 971-707737) für Auskünfte zur Verfügung. Das nächste Generalkonsulat liegt in Barcelona und ist werktags von 9 bis 12.30 Uhr unter 932-921000 zu erreichen.