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Für jedes Gesetz gibt es nach einem spanischen Sprichwort den passenden Trick. Was bislang auch im Straßenverkehr galt, dürfte allerdings jetzt ein Ende finden. Denn nach der seit Montag gültigen neuen Straßenverkehrsordnung („Ley de Tráfico, Circulación de Vehículos a Motor y Seguridad Vial”) drohen bei Nichtbeachtung höhere Bußgelder und Führerscheinentzug.

Dabei gelten seit neuestem auch Übertretungen, die bestenfalls als Kavaliersdelikt galten, als „schwerer Verstoß”. Wer beispielsweise eine Einbahnstraße in verbotener Richtung durchfährt, nimmt Strafen zwischen 302 und 1503 Euro und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot in Kauf. Ähnliches Ungemach droht dem, der zu schnell fährt, alkoholisiert unterwegs ist oder bei einer Alkoholkontrolle nicht ins Röhrchen pusten will, illegale Rennen durchführt, sein Fahrzeug überlädt oder die Ruhezeiten nicht einhält.

Verboten ist jetzt auch das bislang allgegenwärtige Mobil-Telefonieren am Steuer, es sei denn, man nutzt eine Freisprecheinrichtung. Als solche gelten nicht die „Manos libres”, bei denen per Stöpsel im Ohr telefoniert wird. Die sind ebenso wie andere Kopfhörer verboten und gelten als „schwerer Verstoß”. Wer dabei erwischt wird, muss zwischen 92 und 301 Euro Bußgeld berappen. Das ist auch fällig, wenn man Objekte aus dem Fahrzeug wirft, die ein Feuer entfachen können.

Minderjährige unter zwölf Jahren müssen auf den Rücksitz oder in einen zugelassenen Kindersitz; als Sozius auf einem Motorrad dürfen sie nur von ihren Eltern, einem Erziehungsberechtigten oder einem Erwachsenen mitgenommen werden, wenn jene das ausdrücklich gestattet haben, dabei gilt auch für die Kleinen Helmpflicht.

Neu ist auch das Verbot von Geräten, die vor Radarfallen warnen oder diese ausschalten. Die Fahrer müssen im Falle einer Verkehrsübertretung sofort informiert werden, wenn eine Strafe ausgesprochen werden soll, es sei denn, das würde ein „unnötiges Risiko darstellen”, oder bei Benutzung von automatischen Aufzeichnungsgeräten. Leichte Vergehen verjähren nach drei Monaten, schwere nach sechs, sehr schwere ein Jahr, nachdem sie begangen wurden.

Fahrzeuge, die technisch nicht den Vorschriften entsprechen, etwa weil ihr Schadstoffausstoß zu hoch ist oder weil die Untersuchung des spanischen TÜV (ITV) überfällig ist, werden sofort stillgelegt. Gleiches droht auch motorisierten Zweiradfahrern, die ohne Helm unterwegs sind. Die dürfen erst weiterfahren, wenn sie den Kopfschutz aufsetzen.

Wichtige Neuerungen für Radfahrer: Das Fahren in Gruppen ist erlaubt, bisher mussten die Radler hintereinander fahren. Im Verkehr gelten solche Gruppen rechtlich als ein Fahrzeug, es muss ihnen also gemeinsam die Vorfahrt gewährt werden, beim Überholvorgang ist es Vorschrift, die Gegenfahrbahn zu benutzen. Das Vorbeifahren innerhalb einer Radlergruppe gilt nicht als Überholen. Seit Montag müssen Räder mit zugelassenen Lampen und Reflektoren ausgestattet sein.