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Die Ökosteuer für Touristen bleibt auf Eis. Das spanische Verfassungsgericht hat eine Klage der spanischen Zentralregierung gegen das entsprechende Gesetz der balearischen Regionalregierung am Mittwoch zugelassen. Madrid glaubt, dass eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Jetzt haben die Richter fünf Monate Zeit zu entscheiden, ob es bei der vorübergehenden Aussetzung des Gesetzes bleibt. Sollte das der Fall sein, kann die Ecotasa bis zu einem Urteil des „Tribunal Constitucional” nicht eingezogen werden; in der Regel dauert das mehrere Jahre.

Damit kann die Balearenregierung weiterhin nicht damit beginnen, von jedem Touristen, der in einem Hotel übernachtet, je nach Kategorie der Unterkunft zwischen 0'25 und zwei Euro Ökosteuer pro Nacht zu kassieren. Der balearische Finanzminister Mesquida (PSOE) hatte mit Einnahmen in Höhe von zehn bis zwölf Milliarden Pesetas (11'8 bis 14'1 Millionen Mark) pro Jahr gerechnet.

Gegen die Abgabe waren vor allem die balearischen Hoteliers Sturm gelaufen, weil auch ihrer Meinung nach die Übernachtung in einer Herberge bereits mit Mehrwert– und Gewerbesteuer belegt sind. Außerdem hat fast die gesamte Touristikbranche moniert, dass damit der Urlaub auf den Balearen verteuert und Urlauber zur Konkurrenz getrieben würden.