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Nach dem Inselrat hat auch die Balearenregierung neue Vorschriften zur Begrenzung des Baubooms auf den Inseln erlassen. Mit der Reform der Richtlinien für Raumordnung soll das Wachstum der Ortschaften begrenzt werden, für den ländlichen Raum, den sogenannten „suelo rústico” dürfen die Gemeinden in den nächsten Jahren nur noch eine begrenzte Anzahl von Baugenehmigngen erteilen. Nicht betroffen von den Einschränkungen sind Restaurierungen sowie Ersatzbebauungen und öffentliche Gebäude.

Für die sieben Jahre ab 2003, in diesem Jahr soll der neue Landesentwicklungsplan in Kraft treten, hat die Regierung die Limits für das Wachstum neu festgelegt. Danach soll auf den Inseln jährlich nur noch um ein Prozent neuer Wohnraum entstehen. Beim derzeitigen Stand von Wohnraum für rund 1'8 Millionen Menschen wären das pro Jahr 18.000 neue Plätze, etwa 6000 Wohnungen.

Für das laufende Jahr wird der Zuwachs auf drei Prozent (54.000 Plätze) für 2002 auf zwei Prozent (36.000 Plätze) begrenzt. Allerdings greift da auch schon das Moratorium des Inselrates für Mehrfamilien- und Reihenhäuser sowie bestimmte Hotelanlagen.

Die zweite von der Balearenregierung beschlossene Beschränkung betrifft den die Bebauung von Flächen im ländlichen Raum. Die künftige Zahl der Baugenehmigungen richtet sich nach der Zahl der im ersten Halbjahr 2001 bereits erteilten – in Mallorca sind das 243. Mehr dürfen auch in der zweiten Jahreshälfte nicht vergeben werden, in 2002 dürfen es nicht mehr als im laufenden Jahr insgesamt, also 486, sein. Auch für den „suelo rustico” soll ab 2003 der Landesentwicklungsplan das Baugenehmigungs-Verfahren neu regeln.