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Im Rechtsstreit mit Christoph Daum um eine Immobilienprovision ist der mallorquinische Makler Jaime Fernández Abad auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Gericht in Palma bestätigte ein Urteil vom 14. November 2000, das die Klage Fernández'abgelehnt hatte. „Wir sehen uns in unserer Integrität ein weiteres Mal bestätigt”, sagte Daums Geschäftspartner Rolf Lövenich MM auf Anfrage.

Fernández hatte die von Daum und Lövenich geführte Immobilienfirma Dalokama auf Zahlung einer Courtage in Höhe von knapp 361.000 Mark verklagt. Der Rechtsstreit bezieht sich auf die Zeit Ende 1997, als Daum, seine Lebenspartnerin Angelica Camm und Lövenich den Kauf der ehemaligen Time-Sharing-Anlage Sea Green in die Wege leiteten und Kontakt mit dem Verkäufer, einer Banesto-Immobilientochter, aufnahmen.

Fernández will dabei als Vermittler aktiv geworden sein, was die Gegenseite bestreitet. Auch vor zweiter Instanz gelang es Fernández nicht, das Gericht von seinen angeblichen Ansprüchen zu überzeugen. Tatsächlich konnte Fernández keine schriftliche Vereinbarung vorlegen, wie sie in so einem Fall notwendig gewesen wäre. Lövenich nannte die Entscheidung einen Erfolg. „Wir haben auf die Rechtsprechung vertraut.”