Die Juristen des spanischen Finanzministerium arbeiten mit
großer Eile die Klageschrift gegen die balearische Ökosteuer für
Touristen aus. Alles deutet darauf hin, dass die Verfassungsklage
wegen Doppelbesteuerung gegen das Gesetz, das vom Regionalparlament
im Mai beschlosssen worden war, noch vor Ablauf der Frist von zwei
Monaten eingereicht wird.
Die Hotelverbände der balearischen Inseln (FEHM) haben einen
Brief an den spanischen Ministerpräsidenten Aznar und seinen Vize
und Wirtschaftsminister Rato geschrieben, in dem sie die
Zentralregierung offiziell auffordern, gegen die Ökosteuer zu
klagen. Bei einem Besuch bei Rato habe man ihnen mitgeteilt, dass
die Zentralregierung in der Kabinettssitzung am Freitag, 1. Juni,
die Verfassungsklage beschließen wolle. Außerdem hat FEHM den
spanischen Unternehmerverband CEOE um Unterstützung gebeten,
dahingehend Druck auf die Zentralregierung auszuüben.
Wenn die Verfassungsklage eingereicht wird, liegt die Ökosteuer
bis zu einer Entscheidung des Tribunal Constitucional auf Eis.
Unabhängig davon wollen die balearischen Herbergsväter vor das
Verwaltungsgericht ziehen, wenn die Ausführungsbestimmungen zum
Ökosteuergesetz vorliegen. Denn sie müssten die Abgabe von den
Touristen eintreiben.
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