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Die Juristen des spanischen Finanzministerium arbeiten mit großer Eile die Klageschrift gegen die balearische Ökosteuer für Touristen aus. Alles deutet darauf hin, dass die Verfassungsklage wegen Doppelbesteuerung gegen das Gesetz, das vom Regionalparlament im Mai beschlosssen worden war, noch vor Ablauf der Frist von zwei Monaten eingereicht wird.

Die Hotelverbände der balearischen Inseln (FEHM) haben einen Brief an den spanischen Ministerpräsidenten Aznar und seinen Vize und Wirtschaftsminister Rato geschrieben, in dem sie die Zentralregierung offiziell auffordern, gegen die Ökosteuer zu klagen. Bei einem Besuch bei Rato habe man ihnen mitgeteilt, dass die Zentralregierung in der Kabinettssitzung am Freitag, 1. Juni, die Verfassungsklage beschließen wolle. Außerdem hat FEHM den spanischen Unternehmerverband CEOE um Unterstützung gebeten, dahingehend Druck auf die Zentralregierung auszuüben.

Wenn die Verfassungsklage eingereicht wird, liegt die Ökosteuer bis zu einer Entscheidung des Tribunal Constitucional auf Eis. Unabhängig davon wollen die balearischen Herbergsväter vor das Verwaltungsgericht ziehen, wenn die Ausführungsbestimmungen zum Ökosteuergesetz vorliegen. Denn sie müssten die Abgabe von den Touristen eintreiben.