Infantin Cristina mit ihrem Ehemann Iñaki Urdangarin und Jaume Matas bei einem Mallorca-Besuch in besseren Zeiten. Foto: UH

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Das Landgericht in Palma de Mallorca hat einen Termin für den Beginn des Prozesses gegen Cristina de Borbón festgelegt. Ab dem 11. Januar 2016 wird sich die Infantin zu den Machenschaften ihres Ehemannes und ihrer Verstrickung darin äußern müssen. Damit steht erstmals in der Geschichte Spaniens ein Mitglied der königlichen Familie vor Gericht: Infantin Cristina ist die Schwester von König Felipe. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr, aufgrund ihrer Gewichtung und der erwarteten Besucherzahl findet sie in einem Saal in Palmas Industriegebiet Son Rossinyol statt.

In dem Prozess geht es um Korruption und Vorteilsnahme rund um die gemeinnützige Sportstiftung Nóos. Die beiden Hauptangeklagten sind der ehemalige Geschäftsführer der Stiftung, Diego Torres, sowie der Ex-Handballstar sowie Königsschwager Iñaki Urdangarin. Er soll sechs Millionen Euro unterschlagen haben, ihm drohen 19 Jahre und sechs Monate Haft. Der Infantin wird Steuerhinterziehung vorgeworfen, sie soll von den mutmaßlichen Machenschaften ihres Mannes gewusst haben. Mit einer Haftstrafe wird sie allerdings nicht rechnen müssen.

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Insgesamt beginnt der Mammut-Prozess mit 100 Gerichtsakten, das Dossier umfasst 80.000 Seiten. 18 Angeklagte müssen dem Richter Rede und Antwort stehen, darunter auch der ehemalige Balearen-Präsident Jauma Matas. 21 Sachverständige sowie 363 Zeugen sind geladen.

Die Ermittlungen im Fall Nóos ziehen sich seit Jahren hin und haben den Ruf der Königsfamilie geschädigt. Infantin Cristina musste auf Willen des Königs ihren Titel "Herzogin von Palma de Mallorca" abgeben, sie darf an keinen öffentlichen Auftritten der Royals mehr teilnehmen. (cls)